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Durchbruch bei der Krankenhausreform für Pflegepersonal

In den Verhandlungen um das Krankenhausstrukturgesetz zwischen den Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD sowie den Bundesländern konnte eine Einigung über grundlegende Punkte erzielt werden. Es ist erfreulich, dass sich die SPD- Bundestagsfraktion mit wesentlichen Forderungen durchsetzen konnte. so Hilde Mattheis gesundheitspolitische Sprecherin der SPD.

„Der Vorschlag, den bisherigen Versorgungszuschlag in voller Höhe durch einen zweckgebundenen Pflegezuschlag zu ersetzen, wurde von allen Vertragsparteien angenommen.

Das ist ein gutes Signal für alle Pflegekräfte. Neben dem bereits vereinbarten Pflegestellenförderprogramm und der Expertenkommission, die erarbeitet, wie langfristig in- oder außerhalb der DRGs Pflegepersonalkosten besser abgebildet werden können, werden mit dem zusätzlichen Pflegezuschlag nun zielgenau jene Krankenhäuser gefördert, die in mehr Pflegepersonal „am Bett“ investieren.

Dafür hat sich die SPD immer eingesetzt.

Einen weiteren Erfolg konnte die SPD- Bundestagsfraktion bei der Übergangspflege erzielen. Als neue Leistung wird ein Anspruch auf pflegerische Übergangsversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt in die gesetzliche Krankenversicherung mit aufgenommen. Somit wird endlich die bisher bestehende Versorgungslücke zwischen stationärer Behandlung und
pflegerischer Behandlung geschlossen.

Das schon bestehende Hygieneprogramm in Krankenhäusern wird mit der Reform fortgeführt und noch ausgebaut. Die SPD-Bundestagsfraktion hat frühzeitig eingefordert, dass im Sinne der Patientinnen und Patienten die Hygienevorschriften geschärft werden und die Krankenhäuser mehr Mittel erhalten, um zusätzliches Hygienepersonal einzustellen. Wir sind sehr zufrieden mit dem Erreichten.

Insgesamt ist uns damit eine der umfassendsten Krankenhausreformen seit Jahren gelungen, die die Ziele der SPD-Bundestagsfraktion verfolgt: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der Versorgung aller Patientinnen und Patienten und Förderung der Qualität von in allen Krankenhäusern.“

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