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€-100-Knolle, statt Knöllchen! Park-Petition unterschreiben ....

€ 100,00, mindestens: Bußgelder für Falschparker drastisch anheben!

"Knolle statt Knöllchen!"

Petition: 
23.603 haben schon unterschrieben! 

Mitmachen & selber unterschreiben:
Diese Knolle-statt-Knöllchen-Petition an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer läuft  ...

Hinter “Knolle statt Knöllchen” stehen u.a. diese Organisationen:

Verkehrsclub Deutschland (VCD),
Initiative Clevere Städte,
Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV),
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC),
Bundesverband Carsharing (BCS),
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK),
Changing Cities,
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV),
Deutsche Umwelthilfe (DUH),
FUSS e.V., Verbund Service und Fahrrad (VSF),
Zweirad-Industrie-Verband (ZIV)

Die Forderungen konkret für die Verkehrspolitik sind:
1.
Bußgelder für unzulässiges Halten und Parken für die Nummern 51-55 und 58-60 der Bußgeldverordnung auf 100 € anheben.
2.
Das unzulässige Halten und Parken auf Rad- und Gehwegen, in zweiter Reihe, Feuerwehrzufahrten und in Kreuzungsbereichen als gefährliche Verkehrsverstöße in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufnehmen,
3.
Alle Regelungen zum 1. 1. 2020 durch die Bundesregierung in Kraft setzen.

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4 Kommentare

Richtig.

Damit die guten Regeln besser eingehalten werden, sollten ALLE Bußgelder deutlich erhöht werden.

Dann halten sich mehr dran, und die Polizei hat mehr Zeit, sich um wichtige Dinge zu kümmern.

Anstatt also wie jetzt "Kümmerei der Polizei um PillePalle" gäbe es für sie dann Personal und Zeit, sich um die großen Verbrechen zu kümmern.

Und vielleicht ist ja die Anhebung des Park-Knöllchens zur kräftigen Parkknolle der Anfang zu einer allgemeinen (wünschenswerten) raschen generellen Anhebung.

Parkknöllchen verteilen in der Regel nicht Polizisten sondern Ordnungsämter. Da durch hat die Polizei nicht mehr Geld und nicht mehr Personal.

Die Polizei muss das Ordnungsamt außerhalb der Geschäftsstunden (acht Stunden von 8 bis 16 Uhr) des Ordnungsamtes vertreten:
Die Polizei ist also für 16 Stunden am Tag bzw. für zwei Drittel des Tages gefordert.
Und zusätzlich an allen Wochenenden und Feiertagen.

Die Polizei muss einschreiten, wenn Vekehrsgefährdung vorliegt, auch und gerade nachts, was so oft der Fall ist, dass sie das nicht annäherungsweise schafft:

- zugeparkte Bordsteinabsenkungen für Behinderte,

- zugeparkte Kreuzungen, also Sichtfeldeinschränkung: Ohne 5 m Abstand,

- zugeparkte Zebrastreifen,

- zugeparkte Radwege: Kinder müssen dann "eben mal" auf die Fahrbahn der Hauptstraße wechseln,

- Fortsetzung folgt, oder einfach mal selber abends rausgehen und schauen ... ;-)

Diese wenig sinnvolle Beschäftigung gilt übrigens - wegen der geringen Bußgelder - auch für andere Tatbestände anderer Verkehrsteilnehmer.

Und auch die MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes laufen unnütz rum, weil die Leute - wegen zu geringer Bußgelder - ja doch immer wieder das gleiche machen. Auch diese MitarbeiterInnen könnten was sinnvolles tun.

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