myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Pusssys und die grosse Politik-Der Sonderpreis der 1LIVE Krone geht an die Musikerinnen von Pussy Riot

Ehrung für Pussy Riot
1LIVE verleiht der russischen Punkband Pussy Riot in diesem Jahr den Sonderpreis der 1LIVE Krone. Die Musikerinnen haben sich mutig für das Recht auf freie Meinungsäußerung in Russland eingesetzt. Wir möchten mit der Verleihung
der 1LIVE Krone ein Zeichen setzen,
diesen inakzeptablen Vorgang nicht in Vergessenheit
geraten zu lassen.

Die Revolution bekæmpft die Revolte.....2012

  • Export Schlager im Westen- Pussy Riot Matruschkas....
  • Foto: Zeitgeist-medien- (c) Moskaw- by STAG DATA 2012
  • hochgeladen von Wolf STAG
  • Bild 2 / 2

Weitere Beiträge zu den Themen

PutinMoscowEreignisEinsLivePussy RiotEUROGATEWas auf die OhrenSonderpreis der 1LIVE KroneVerbraucherinformationNETZ-WERK

1 Kommentar

Haben das etwa diese Revolution - Girls mit ihrem Auftritt , die Flagge von Staat und Staatsmann W.Putin zu verbrennen , clever gemacht ? Gut durchdacht war diese Aktion besonders nicht . Viele kennen nur das Video aus der Kirche mit vermummten Faces . Doch da gibt es noch mehr Geschichten , wie eben die Verbrennung der Fahne mit W. Putin in der Öffentlichkeit . Das KGB Strukturen wieder greifen wie zu Zeiten der UDSSR ist spätestens seit der letzten Wahl mit den unmöglichen Kandidaten klar .Putin konnte nur gewinnen . Das unter Strafe stellen ist keine Erfindung der Russen , wenn man Staatsflaggen etc . verbrennt . Auch in Deutschland wird selbst der Versuch hart bestraft , eine nationale Staatsflagge im Zusammenhang mit einer Protestaktion zu verbrennen . (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, § 90a StGB).

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

FernsehenWeihnachtenItalienKulturBundesratGlaubenBroschürenQuizMigrantenGewaltStrafenOstpreußen

Meistgelesene Beiträge