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Bedburg-Hau Hasselt: Naturdenkmal soll gefällt werden.

Die 364jährige Linde in Hasselt soll am kommenden Dienstag gefällt werden.
Diese Information wurde durch die örtliche Presse der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Hier läuft doch schon wieder einiges falsch und man kann die Handlungsweise der zuständigen Behörden als Skandal bezeichnen. Mal abgesehen davon, dass weder der Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss und der Gemeinderat über die Fällung des Baumes informiert wurden, wurden auch nicht die mit einzubeziehenden Umweltverbände, wie der BUND, informiert. Damit wurde auch das Einspruchsrecht vom BUND unterlaufen.
Bei einem Naturdenkmal besteht wie bei einem Naturschutzgebiet ein Veränderungsverbot.

Herr Karl-Heinz Burmeister vom BUND Kleve teilte mir dazu folgendes mit:
Ein Naturdenkmal ist das Äquivalent zum Naturschutzgebiet und es besteht Veränderungsverbot. Da keine unmittelbare Gefahr im Verzuge ist, ist die Fällaktion auszusetzen und durch ein Antragsverfahren mit Beteiligung der Naturschutzverbände neu zu starten. Dazu sind schriftliche Begründungen aufzusetzen, die durch Fachgutachten untermauert sind.

Und hier das Schreiben an den Kreis Kleve:
Sehr geehrter Herr Dr. Reynders,
sehr geehrter Herr Baeumen.
Wir mussten recht kurzfristig aus der NRZ erfahren, dass ein sehr altes Naturdenkmal in der Gemeinde Bedburg-Hau beseitigt werden soll. Der Unterzeichnende hat sich spontan am Freitagmorgen mit dem Vorsitzenden des Heimatvereins Hasselt an der Linde getroffen und auch Herr Henseler vom Bauamt u.a. kamen zur Beratung hinzu.
Wie auch der Presse zu entnehmen war, ist offenbar alles zwar bedauerlich, aber schon nicht mehr zu retten.
Wir sind da anderer Auffassung:
Zunächst mal sind für ein eingetragenes Naturdenkmal weder ein Heimatverein noch die Gemeinde sondern Sie, der Landkreis als Naturschutzbehörde zuständig (Anlage) und waren das in der Vergangenheit auch schon für die Versäumnisse um diesen alten Baum, der in der Pflege total herunter gekommen ist. Wenn der Pilz hat, dann weil er von innen verkompostiert ist und vernässt gelassen wurde – anders als z.B. die Linde auf dem Kalkarer Marktplatz.
Ein hohler Baum ist kein Zeichen von Instabilität – im Gegenteil. Das ist Bionik (Anlage) demnächst auch an der HRW.
Ob die Linde nach dieser Vorschädigung noch der Verkehrssicherheit entspricht, liesse sich mit turnusmässigen Zugversuchen testen – auf jeden Fall mit externen Fachleuten. Und evtl. mit technischen Sicherungsmassnahmen.
Grundsätzlich ist der Baum vital, denn die Krohne zeigt üppigen Ausschlag – wird also vom hohlen Stamm und den Wurzeln versorgt.
Sehr geehrte Herren,
wir reden hier über ein Naturdenkmal, das gut 15 Generationen begleitet und gepflegt haben. Das macht man nicht mal eben so weg. Da ist Sachverstand und vielleicht auch etwas Geld erforderlich – und Sinn für Natur.
Bitte verschieben Sie also die Fällaktion kraft ihres Amtes um mindestens eine Vegetationsperiode zu fachliche Massnahmen mit externer Hilfe zu einer soliden Prüfung.
Mit freundlichen Grüssen
BUND Kleve Burmeister

Soeben habe ich telefonisch die Mitteilung bekommen, dass selbst der Landschaftsbeirat nicht darüber informiert wurde.
Damit dürfte der Baum am Dienstag nicht gefällt werden.

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2 Kommentare

Leider kein Einzelfall. Allerdings muss man sich angesichts der Tatsache, dass es sich hier um ein explizit ausgewiesenes Naturdenkmal handelt über die Vorgehensweise ganz besonders wundern. Hoffentlich geht die Sache gut aus - für die Linde!
Über den Wert alter Bäume - und zwar nicht ausschließlich von anerkannten Naturdenkmälern - machen sich leider auch offizielle Stellen anscheinend kein Bild. Bäume lediglich als schmuckes Grünwerk oder CO2-Senke, die man beliebig nachpflanzen und wieder fällen kann, zu betrachten, greift viel zu kurz. Der ökologische Wert eines Baumes steigt mit zunehmenden Alter deutlich. Auch vermeintliche Ruine stecken noch voller Leben.

Hallo Torsten; wir arbeiten dran; noch steht sie. Siehe auch hier: http://www.lokalkompass.de/bedburg-hau/kultur/bedb...

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