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Weiterer Betrugsversuch: Inkasso durch Expo Forderungs Management.

  • Gleich ist das MAHNSCHREIBEN im Adressfeld zu sehen. Und die Firma in der Schweiz hat eine Stuttgarter Hotline-Telefonnummer. Sie fordert die Zahlung einer offenen Rechnung innerhalb von 7 Werktagen.
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Die Firma Expo Forderungs Management mit einer Adresse in Luzern startet einen Betrugsversuch. Auch sie nutzt die Angst der Opfer vor rechtlichen Schritten. Sie fordert grundlos Geldbeträge, was ein Forderungsmanagement der besonderen Art ist. So sollen 189,00 Euro nach Rumänien zur GARANTI BANK S.A in Bukarest (UGBIROBU) überwiesen werden. Es ist eine "letzte Mahnung" für eine Rechnung über 183 Euro mit 6 Euro Mahnkosten, weshalb innerhalb von 7 Werktagen gezahlt werden muss! Warum und wofür der Adressat die Rechnung bekommen hat, wird nicht geschrieben. Solche Briefe sollten unbedingt zum Papiermüll. Mit der verlangten Zahlungen unterstützt man nämlich Betrüger. Doch was kann man gegen diese tun?

Die Verbraucherzentralen haben sicher genug Beispiele für diese Inkasso-Betrugsversuche. Doch jeder sollte mit Menschen, die Deutschland noch nicht gut kennen, Älteren oder Jugendlichen über diese Tricks sprechen: Denn, wer von solchen Methoden gehört hat, kann sich im Zweifel darüber informieren, ob eine berechtigte Forderung besteht oder Betrüger ihr kriminelles Spiel treiben.

  • Gleich ist das MAHNSCHREIBEN im Adressfeld zu sehen. Und die Firma in der Schweiz hat eine Stuttgarter Hotline-Telefonnummer. Sie fordert die Zahlung einer offenen Rechnung innerhalb von 7 Werktagen.
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  • Die "letzte Mahnung" ergeht für eine offene Rechnung. Doch wofür die Rechnung war, steht nicht im Brief. Dafür werden rechtliche Schritte angekündigt, falls der Adressat nicht zahlt. Und wohin geht das Geld. Auf ein Konto der Betrüger in Bukarest. Die IBAN zeigt Rumänien als Bestimmungsland an.
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  • Und hier nochmals der ganze Brief der Betrüger der Expo Forderungs Management im Bild.
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11 Kommentare

In § 263 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs heißt es zum Betrug:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach Absatz 2 ist der Versuch strafbar.

Fachberatungen sind nicht erlaubt, daher stimme ich auch nur Amadeus Degen zu,
dass es sich mindestens um versuchten Betrug - ggf. serien/gewerbsmäßig - handelt.

Daher sollte die Schreiben auch nicht unbedingt im Mülleimer, sondern bei der Polizei landen. Zumindest für den Abgleich, ob die Firma bzw. das Empfängerkonto bereits bekannt ist. Beides wechselt sehr schnell:

Hier eine bereits ältere Warnmeldung dazu:
http://www.wlz-fz.de/Lokales/Blaulicht/Betrueger-w...

. . . die Naivität vieler unbescholtener Mitmenschen hat LEIDER ein langes Leben.

Sollte sich mittlerweile eigentlich herumgesprochen haben, daß die betrügerischen "Rotzlöffel" darauf setzen.

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