Rot-Grün als Mietpreistreiber
Die Hausbesitzer sollen und müssen gemäß Rot-Grün nach dem Kommunalgesetz
die Anliegergebühren für die Sanierung der Straßen bezahlen. Dies ist auch die
Meinung von Prof. Driehaus, denn diese Meinung hat Rot-Grün nur übernommen.
Dies ist sozial nicht gerecht. Denn Straßen müssen von allen genutzt werden, ge-
mäß § 2 Straßenverkehrsordnung. Somit müssen auch die Mieter die Straßen benutzen, Warum zahlen dann nur die Hausbesitzer ?
Nach Auffassung Rot-Grün ist dies nicht gegeben, denn Mieter müssen nach deren Auffassung geschützt werden. Rot-Grün argumentiert, durch die Sanierung
der Sraßen, würde der Gebrauchswert des Grundstückes steigen. Dies ist aller-
dings Theorie und stammt auch von Prof. Driehaus. Hier müsste Rot-Grün ehr-
lich sein, wenn die Straßen schlecht sind , sinkt der Gebrauchswert und mit der
Sanierung würde er nur den alten Stand erreichen.
Sie argumentieren weiter, durch die Sanierung der Straßen hätte der Grund-
stücksbesitzer einen wirtschaftlichen Vorteil, auch dies ist von Prof. Driehaus
übernommen. Der Hausbesitzer könnte ja theoretisch sein Grundstück besser
erreichen, der Mieter hat natürlich den Vorteil nicht, denn er erreicht sowieso
seine Wohnung wie bisher auch. Also bei Mietern spielt dies keine Rolle. Sie
argumentieren weiter, die Grundstücksbesitzer können die Sanierungskosten
von der Steuer absetzen. Dies ist bei Einfamilienhäusern nicht möglich, was
man eigentlich wissen sollte.
Weiter, wenn der Gebrauchswert der Immobilie steigt, steigt auch automa-
tisch die Miete. Denn der Gebrauchswert der Immobilie ist der Indikator
zur Ermittlung der Miete. Also werden die Mieten automatisch steigen. So-
mit ist Rot-Grün der größte "Mietpreistreiber" und rühmen sich die "Miet-
preisbremse" erfunden zu haben.
Straßenausbaubeiträge zahlen nur Immobilienbesitzer, diese müssen laut
Rot-Grün Rücklagen bilden, um diese Kosten bezahlen zu können. Wo sind
die Rücklagen der Städt und Kommunen für die Strassensanierungen ?
Rot-Grün setzt auch auf "Wiederkehrende Beiträge", die auch nur der
Immobilienbesitzer zu zahlen hat, dies ist eine Mogelpackung. Wenn ein
Immobilienbesitzer die Strassenausbaubeiträge nicht bezahlen kann, wird
der Betrag ins Grundbuch eingetragen. Damit ist die Immobilie unverkäuf-
lich.
Zur Haushaltssanierung baben die Strassenausbaubeiträge der Immobilien-
besitzer auch noch nicht beigetragen. In Hannover waren es in den letzten 5 Jahren nur etwa 1 % des Haushaltes. In Barsinghausen sieht es nicht anders
aus. Dies kann durch Umschichtungen etc. locker aufgefangen werden, so-
mit verliert auch diese Argumentation ihren Reiz.
Fazit ist, die Strassenausbaubeitragssatzung ist abzuschaffen und die Straßen
mit Steuergeldern zu sanieren. Dies ist sozial gerecht und wird von hun-
derten Kommunen bereits praktiziert.