Muss der Hausbesitzer wärmedämmend Sanieren?
Die Siedlergemeinschaft Hohenbostel - Bördedörfer e.V. rät bei einer wärme-
dämmenden Sanierung sich richtig beraten zu lassen. Die Hausbesitzer sind zwar
nach dem Gesetz dazu verpflichtet, wärmedämmende Sanierungen durch zu
führen. Man sollte sich aber überlegen, ob solche Maßnahmen sinnvoll sind.
Die Fassade zu dämmen und neue Fenster einzubauen hat hohe Sanierungs-
kosten zur Folge. Wenn eine wärmedämmende Sanierung unwirtschaftlich ist,
muss der Hausbesitzer nach dem Gesetz nicht sanieren und die Dämmung kann
unterbleiben. Eine wirtschaftliche Sanierung liegt zwischen 10 - 12 Jahren. Alles
was darüber hinausgeht, ist unwirtschaftlich und muss dem Gesetz nicht durch-
geführt werden, gmäß Urteil Amtsgericht Pankow Az. 7 C 53/14.
Wir verweisen darauf, dass der Verband Wohneigentum Niedersachen e.V. Bau-
und Energieberatung kostenlos für Mitglieder anbietet. Hier kann man sich
von Fachleuten beraten lassen, um Verlusten vorzubeugen.
Wer Mieter hat, kann denen ja (aus Mietersicht leider) die Kosten aufbrummen.
So oder so aber eine Sauerei, dass der Staat solche blödsinnigen Zwänge einführt. Und ob nun Dämmwahn, Rauchmelderzwang oder EEG-Mist - das ist schlicht Subvention/Geschenk für Wirtschaftszweige.
Ärgerlich.