Ist die Bürgerbefragung noch notwendig ?
Der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. hier die Siedlergemeinschaft
Hohenbostel-Bördedörfer e.V. ist der vollen Überzeugung, das die Bürgerbe-
fragung zu den Strassenanliegergebühren durch die Aussage der SPD nicht
mehr notwendig und rechtlich nicht zulässig ist, weil hier schon eine offizielle
Beeinflussung vorliegt. Es ist ja auch schön, dass die SPD sich als erste Partei
geoutet hat. Hier mit der Aussage in der Zeitung, dass die Mehrheit der Partei
für eine Beibehaltung der jetzigen Regelung ist. Diese Regelung sagt klar, die
Hausbesitzer zahlen die Anliegergebühren für den Strassenausbau. Jetzt lässt
sich auch die Aussage einiger Mitglieder der Partei zuordnen, die Hausbesitzer
sollen anfangen zu sparen, damit sie die Strassenausbaubeiträge bezahlen
können.Es ist klar die Kosten können die Hausbesitzer nicht allein tragen. Viele
ältere Hausbesitzer bekommen durch ihr Alter keine Kredite mehr. Viele würden
in den finanziellen Ruin getrieben. Hier stellt sich die Frage, ob das das Ziel der
Politik ist. Die Finanzierung geht nur über eine sozialverträgliche Finanzierung,
indem man alle daran beteilligt. Hier hat die AVgKD mit den Siedlern verschiedene
Vorschläge vorgelegt. Also haben die Siedler auch hier ihre Mitarbeit bewiesen
und ihre Hausaufgaben gemacht. Die Siedlergemeinschaften mit der AVgKD
treten ein für die Abschaffung der Strassenausbaubeitragssatzung und für eine
sozialverträgliche Finanzierung. Hinter dieser Meinung steht auch der Landes-
und Bundesverband, denn auch hier besteht die Kooperation. Es wurden auch
schon einige Erfolge bei der Streichung der Strassenausbaubeitragssatzung
in Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Würtemberg erreicht, wo diese
Satzung total abgeschafft wurde. Die ganze Diskussion ist im übrigen über-
flüssig, wenn die Stadt sich so verhalten würde, wie es in Ronnenberg praktiziert wird, hier zahlt die Stadt die Strassensanierung über die Verkehrs-
sicherheitspflicht aus den Grundsteuereinnahmen, die ja auch durch die
Hausbesitzer aufgebracht wird. Auch wir die Strassenausbaubeitragssatzung
nicht grundsätzlich in allen Gemeinden angewendet. Manche haben keine
Satzung, andere wenden sie an und andere wieder nicht. Dies bezeichnet man
in unseren Augen als Willkür bzw. keine klare Regelung. Wir behalten uns
weiterhin vor, unsere Mitglieder laufend aufzuklären