Wichtig! Wichtig! Wichtig! Geld zurück vom Kreditvertrag!
Hallo, ich habe mir heute meine Zeitschrift plus Magazin 7/2012 ganz genau angesehen, da fand ich im Mittelteil bei Geld & Recht einen interessanten Bericht über zu viel gezahlte Kreditgebühren.
Auszug aus dem plus Magazin 7/2010
Das BGH-Urteil
Privatkunden müssen für ein Darlehenskonto keine Gebühren bezahlen. Solche Klauseln sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof
(Az. XI ZR 388/10). Deshalb sind Klauseln, die es einem Kreditinstitut ermöglichen, Entgelte für Tätigkeiten zu erheben, die es im eigenen Interesse erbringt, nicht erlaubt. Die Klauseln halten der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand, weil sie Kunden unangemessen benachteiligen.
Diesen Musterbrief verwenden, wenn der Kredit noch läuft.
An die Bank ....
Straße
PLZ/ Ort
Absender:
Straße
BLZ/Ort
Betreff:
Kontoführungsgebühren für Kreditvertrag-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am _______ haben wir einen Kreditvertrag abgeschlossen.
Die von Ihnen für den oben genannten, noch laufenden
Kreditvertrag berechneten Gebühren
sind laut Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.XI ZR 388/10) nicht zulässig.
Ich fordere Sie auf, die einbehaltenen Entgelte plus 4 % Zinsen
rückwirkend auf mein Konto _______ zu überweisen
und den Kreditvertrag gebührenfrei ab sofort bis zum Ende
der Laufzeit anzupassen.
In Bezug der Verjährung teile ich die Auffassung der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, wonach diese
erst mit Ende der Laufzeit einsetzt. Da unser Vertrag noch bis
(Jahr) läuft, also die Verjährung noch nicht eingesetzt hat,
verlangen wir sämtliche bisher gezahlten Gebühren zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Mein Mann und ich haben 2 Kredite laufen, der eine ist im September 2012 zu Ende, der andere, ein Autokredit 1/2015, ich habe gleich den Musterbrief für die 2 Banken angefertigt und werde sie heute noch in den Postkasten stecken.
Ich denke mir mal, das dass die Wenigsten von ihnen wissen, deshalb schreibe ich es hier auf, wir haben alle kein Geld zu verschenken?! Oder?
VIEL GLÜCK!
Siehe auch:
http://www.plus-mag.de/geld-und-recht/versicherung...
Fazit: Die erste Bank hat schon geschrieben, das dass, was ich oben beschrieben habe, ein Einzelfall vor Gericht war und wir sooooooooooooo einen preiswerten Kredit bekommen hätten, wir sollten ihn mal mit anderen Krediten vergleichen!!
Bei der 2. Bank habe ich ,,geschlafen", denn der Kredit ist seit Juli getilgt.
Gestern haben wir WISO gesehen, im ZDF, da wurden auch wieder Gebühren kritisiert und sie haben die Kreditnehmer aufgefordert, die Gebühren zurück erstatten zu lassen.
http://wiso.zdf.de/ZDF/zdfportal/web/ZDF.de/WISO/2...
Kreditbearbeitungsentgelte sind unzulässig –
Sparkasse nimmt Revision vor Bundesgerichtshof zurück.
Auszug aus: http://www.vzhh.de/schulden/160657/bearbeitungsgeb...
Mehrere Oberlandesgerichte haben entschieden: Kreditbearbeitungsentgelte sind unzulässig! Die Prüfung von Zahlungsfähigkeit – der sogenannten Bonität – und Sicherheiten des Kunden sowie die Vorbereitung des unterschriftsreifen Vertrags, um eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung sicherzustellen, liege im alleinigen Interesse der Bank oder Sparkasse, so die Richter. Und sie schlussfolgern: „Hierfür darf vom Kunden kein Extra-Entgelt gefordert werden.” Entsprechende Klauseln im „Kleingedruckten” sind unzulässig. Einige Kreditinstitute gehen bereits mit gutem Beispiel voran und berechnen ihren Kunden keine Kreditbearbeitungsentgelte mehr.
Wir haben einen Widerruf auf unser Schreiben von der MKG Bank gemacht und hoffen nun auf über 200 Euro.
Da bin ich mal auf die Antwort der Bank gespannt !!