Daf ein Inkassounternehmen, Pfänden?
Inkassoverband kritisiertDeutschland Kommt es zu Pfändung doch ein Gerichtsvollzieher, Den Ansprüche gegen (Schuldner) Gelten machen Möchte, Nun Kommt ein Inkassounternehmen, und Möchte Pfänden, Nun Stellt sich die Frage Darf ein Inkassounternehmen, Pfänden? Nun kritisiert einige (…)die Serie "Die Geldeintreiber So Ist zu -zweifeln, an der Vorgansweise, der Geldeintreiber , Ob es Rechtens ist, So ist es auch zu bezweifeln, Da wir Geltendes Recht haben, in Deutschland, kann nur ein Gerichtsvollzieher Pfänden , aber dass Inkassounternehmen kann den Gerichtsvollzieher Beauftragen, Dass Geld einzutreiben doch Pfändung (Schuldner) Gelten machen, Nach Geldenten Recht, Der Bundesrepublik Deutschland, doch ein Gerichtsvollzieher, („ privatrechtlichen Anspruchs des Gläubigers, ist geregelt nach §§ 704–915 ZPO“)
. Pfänden kann nur ein Gerichtsvollzieher aber kein Inkassounternehmen und auch nur nachdem der übliche Rechtsweg eingehalten wurde. Dass heizt dass der Gerichtsvollzieher („privatrechtlichen Rechtsanspruchs des Gläubigers, Gelten machen kann. mus hier der Rehsweg-eingehalten werden. („Doch die deutsche Gerichte der Justiz Behörden,
Und gilt als Nötigung“)
Vollstreckbarer Titel hat) EinInkassounternehmen darf keine. Pfänden durchführen, Hier Sollen nur Leute eingeschüttet werden. Sie Drohen ganz Gerne Leute mit Einschüchterung Zuzahlung zu bewegen, Es Gilt als Nötigung und ist Strafbar, nach Geltenjenes-recht in Deutschland, Sollte es doch Plötzlich Klingel an der Haustür, und ein Inkassounternehmen Steht vor der Tür brauchen sie dass Inkassounternehmen Nicht Rein Lasen, Sollten sie sich doch Gewaltsam Zugänge Verschaffen, Gilde dass als Hausfriedensbruch nach( § 123). Lieber Leserinnen Lieber Leser wen sie sich Interessieren als Bürger Können sie sich informieren, unter folgenden Link, | http://dejure.org/gesetze/ZPO/840.html
Grotheer
"...Pfänden kann nur ein Gerichtsvollzieher"...
Falsch. Auch Vollzugsbeamte (Vollstreckungsbeamte) können pfänden.
Aber mal eine andere Frage: Ist es dir denn nicht möglich, bei solchen Themen die Texte halbwegs verständlich rüber zu bringen?
Ich gehe mal davon aus, dass nicht nur ich mit deiner Schreibweise arge Schwierigkeiten habe.
Hinzu kommt, dass man Zitate eben genau so wieder gibt, wie sie im original geschrieben sind.
Eigentlich ein sehr komplexes Thema. Zur Pfändung, wie sie in Deutschland üblich ist, findet sich auch bei Wikipedia ein Artikel.