myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Ortsbürgermeister Angeblich Vorbestraft

Hüttenbusch Niedersaßen
Seit Jahren ist ein Ortsbürgermeister in Amt, Der Angeblich Vorbestraft ist wegen Trockenheit in Verkehr mit Todes Folge.
Nach Angabe mehre Person aus Hüttenbusch,
Kam eine Frauengruppe von der Hüttenbuscher / speeldeel )
von dem Hüttenbuscherhof), Ober halb des Mühlendamms. Kam es zu Kollischon ITT der Frauengruppe doch den Betrunken Autofahrer,

Einer der Frauen die Etwas außerhalb der Frauengruppe Lief, War auf der Stelle Tot, Nach Aussage waren wir ganz Traurieche, Sie War Bliebt bei den Leuten, Da alle Adern von der Frauengruppe zu Seite springen. Konnte sie es nicht doch Ihre Gehbehinderung,

Nicht nur weil sie eine Leichte Behinderung hatte musste sie Sterben,

Ob er Bewusst auf die Frau Zugesteuert ist, kann nach Darstellung nicht, widerlegt werden
Nach Aussage der Frauen die auf den Weg nach Hause Waren ist es so Gewesen,

Nun Stellt sich die Frage Darf ein Ortsbürgermeister? Sich In ein Amt Wellen Lasen, da er ja nach einer Meerjährigen Haftstrafe Abgabe Verübst hat, Nein da ein Amtsträger Vereidigt wert, Die gez. der Bundesrepublik zu Gewehren,
( Quelle e Susanne) Beamter! z.B. § 61 Abs. 5 S. 1 und 2 Niedersaßen Gemeindeordnung: "Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist hauptamtlich tätig. Sie oder er ist Beamtin oder Beamter auf Zeit." Als Zeitbeamter unterfällt der Bürgermeister dem allgemeinen Beamtenrecht § 6 Abs. 1 Nr. 2 Niedersaßen. Beamtengesetz). Wird der Bürgermeister zu einer Strafe von mehr als einem Jahr verurteilt, endet sein Beamtenverhältnis (und damit auch sein Amt als Bürgermeister) kraft Gesetzes, vgl. § 43 Abs. 1 Nr. 1 Niedersaßen Beamtengesetz. Liegt die Verurteilung unter einem Jahr, kann er im Disziplinarverfahren aus dem Amt entfernt werden.
Nun ist es meine Meinung das man Jeden eine zweite Schons Geben sol., so Lange er sich nicht wider was zu Schulden kommen Lest. Oder sind sie Liebe Leser und Leseringen von Myheimat andre Meinung,

Weitere Beiträge zu den Themen

BürgermeisterFreie MeinungsäußerungMedienrechtLokalnachritenStrafeGedanken

21 Kommentare

Das Glied auch für diesen Artikel und auch andre Artikel au Myheimat, So haben wir das Recht auf freie Meinungsäußerung, Die ,, Pressefreiheit des Art 5 Abs.1 Satz 2 GG, Recht des Einzelnen, Pressetätigkeit ohne staatliche Einflussnahme ausüben zu dürfen.
Der Journalist muss niemandem Auskunft darüber geben, woher er seine Informationen hat: vor keinem Polizisten, keinem Staatsanwalt und auch nicht vor Gericht. Er hat ein gesetzlich verbrieftes "Zeugnisverweigerungsrecht
Wie schon zu lesen ist in mein Beitrag, Gerth es her um ein Amtseid, Wer Verschweigen Tut bei ein Eid das er in Bundeszentralregister eintrage Verschweigt, bei seine Vereidigung, und das Verschweigt, Hat die Öffentlichkeit das Recht das Zurerfaren,

,

Was für´n kauderwelsch. Eine masche, um auf sich aufmerksam zu machen...

Wenn denn der inhaltliche vorwurf stimmen würde, wäre die staatsanwaltschaft schon längst eingeschritten.
Abgesehen davon: Warum zeigt der schreiberling den betroffenen nicht einfach an ? Zu feige ?

"Der Journalist muss niemandem Auskunft darüber geben, woher er seine Informationen hat: vor keinem Polizisten, keinem Staatsanwalt und auch nicht vor Gericht."

Nochmals, HHG, nichts gegen Meinungsfreiheit, aber bitte bringe hier mal Beweise.

1.) Auch ein Journalist hat sich an geltende Rechte wie z.B. das Persönlichkeitsrecht zu halten und darf nicht irgendwelche Gerüchte, die er nicht belegen kann, veröffentlichen.
2.) Wenn dies tatsächlich so wäre, dann hätte es auch schon darüber Berichte in den Medien gegeben. Also sollte es möglich sein, einen solchen hier zu verlinken.
3.) Sollte das Ganze länger wie 20 Jahre her sein, dann gilt er auch nicht mehr als vorbestraft.
4.) Und jetzt noch einmal dazu meine beiden letzten Fragen:
Wie würde sich der Verfasser dieses Beitrages verhalten, wenn er irgendwo lesen würde: HHG angeblich ein Mörder? Schon mal darüber nachgedacht?

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite