Widerrufsrecht für Altverträge endet im Juni 2016
Schnell prüfen lassen - Chance nutzen und tausende Euros sparen
Widerrufsrecht für Altverträge endet im Juni 2016
Göttingen, 04.03.2016 –Die Bundesregierung hat beschlossen, das Widerrufsrecht für Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen 2002 und 2010 geschlossenen wurden, zu beenden. Am 21. Juni 2016 erlischt das unbegrenzte Widerrufsrecht. Wer rechtzeitig seinen fehlerhaften Vertrag widerruft, kann in der momentanen Niedrigzinsphase viel Geld sparen.
Kreditnehmer sollten jetzt schnell handeln: „Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen können die älteren meist noch mit wesentlich höheren Zinsen abgeschlossenen Verträge oft heute noch widerrufen werden“, empfiehlt Oliver Hartz, Honoraranwalt der Verbraucherzentrale in Göttingen. Ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann auf das aktuell viel günstigere Zinsniveau umgeschuldet werden. Dadurch können mehrere zehntausend Euro gespart werden.
Auch wer bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, könnte den „Widerrufsjoker“ ziehen und den gezahlten Betrag zurückfordern. So wurde beispielsweise die Baden-Württembergische Bank aus Stuttgart verurteilt (Urteil noch nicht rechtskräftig), einem Kunden eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von über 64.000 zurückzuzahlen.
Nicht immer wird ein solcher Erfolg zu erzielen sein – häufig besteht aber die gute Chance, mit der Bank oder Sparkasse über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu verhandeln. Im Einzelfall wird es auch möglich sein, sich mit dem bisherigen Vertragspartner gütlich zu einigen über eine Vertragsfortsetzung mit niedrigeren Zinsen.
In vielen Fällen kann außergerichtlich allein keine Einigung erzielt werden. Ein Rechtsanwalt kann dann mit der eingehenden Prüfung des Falles und mit der Interessenvertretung beauftragt werden.
Die Verbraucherzentrale in Göttingen, Jüdenstr. 3, bietet eine kostengünstige, persönliche Rechtsberatung durch erfahrene Rechtsanwälte zum Kreditwiderruf bei Immobilienfinanzierungen an. Die Beratung kostet 30 Euro (Zeitrahmen bis zu 20 Minuten). Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themenundpreise, per Telefon unter (05 11) 9 11 96-0, unter 0551-57094 (Di u. Do 9-10 Uhr) oder direkt in der Beratungsstelle Göttingen (Öffnungszeiten Mo u. Do 10-18 Uhr, Di 10-14 Uhr).