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Verbraucherzentrale: Busreisen zu kulturellen Veranstaltungen Welche Rechte haben Kunden, wenn das Konzert entfällt?

Busreisen zu kulturellen Veranstaltungen Welche Rechte haben Kunden, wenn das Konzert entfällt?

Hannover, 13.03.2020 (ein/kip) Die Verbraucherzentrale teilt mit: Um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland zu hemmen, bleiben ab heute viele Theater, Opernhäuser und Museen geschlossen. Wie es in den kommenden Monaten weitergeht, ist unklar. Welche Rechte haben Verbraucher, die eine Busreise mit Besuch einer Veranstaltung gebucht haben? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beantwortet die wichtigsten Fragen. Grundsätzlich gilt: Werden zwei Leistungen kombiniert angeboten – etwa eine Busreise plus Eintritt in ein Konzert oder Museum – handelt es sich um eine Pauschalreise. „Verbraucher haben dann besondere Rechte“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „So ist im Pauschalreiserecht klar geregelt, dass Kunden kostenlos stornieren können, so-bald ein relevanter Teil der gebuchten Leistungen komplett entfällt.“ Anders ist die Situation hingegen, wenn Kunden aus Angst vor einer möglichen Ansteckung eine Busreise nicht antreten möchten. In diesem Fall gelten die normalen Stornobedingungen, die meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt sind. „Die aktuelle Situation ist für alle Beteiligten neu. Wir raten Betroffenen daher, nicht voreilig von Verträgen zurückzutreten, sondern immer erst mit dem Anbieter zu sprechen“, so Preuschoff. Bestimmt lassen sich so größtenteils Lösungen finden – etwa Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt. Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachen – auch per Videoberatung. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de

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