myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

IHK warnt: Steuererhöhungen schaden der Standortattraktivität

IHK warnt: Steuererhöhungen schaden der Standortattraktivität

In Niedersachsen hat es in diesem Jahr in vielen Städten eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer gegeben: In etwa jeder fünften niedersächsischen Stadt mit mehr als 20.000 Einwohner stiegen die Gewerbesteuer-Hebesätze, in rund 23 Prozent die Hebesätze der Grundsteuer B. Das belegt eine bundesweite Umfrage der Industrie- und Handelskammern.

Vergleicht man die Hebesätze in ganz Deutschland, liegt Nieder­sachsen zwar unter dem Bundesdurchschnitt; aber die IHK warnt vor falschen Schlüssen: „Der Vergleich zum Bundesdurch­schnitt darf von den Kommunen nicht so interpretiert werden, dass hier noch Luft nach oben ist“, so Dr. Horst Schrage, Haupt­geschäftsführer der IHK Hannover. Vielmehr sollten niedrigere Hebesätze als Standortvorteil genutzt werden. Die Kommunen täten also gut daran, sie auf dem derzeitigen Niveau zu halten oder sogar zu senken. Die Hebesatz­politik der Gemeinden habe großen Einfluss auf die Standort­attraktivität. Höhere Steuereinnahmen ließen sich auf Dauer nur durch verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen erzielen. Die beste Voraussetzung für Haushaltskonsolidierung sei eine niedrige Steuer­belastung, die den Unternehmen nicht die notwendigen Mittel für Investitionen entziehe, so Dr. Schrage weiter. Bei der Gewerbesteuer stelle sich auch die grundsätzliche Frage, ob steigende Hebesätze überhaupt gerechtfertigt werden können. Schließlich erhöhten sich die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen automatisch, wenn die Unternehmen erfolgreich arbeiten.
Die Ergebnisse der Umfrage im Einzelnen:
18 der 88 niedersächsischen Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern haben 2015 ihren Gewerbesteuer-Hebesatz erhöht. Lediglich eine Kommune hat den Hebesatz gesenkt. Der mit den Einwohnerzahlen gewichtete durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz stieg um 5 Prozentpunkte auf 417 Prozent. Damit liegt Niedersachsen im Jahr 2015 deutlich über Brandenburg, das mit 380 Prozent das „preiswerteste“ Flächenland ist, aber noch unter dem Bundesdurchschnitt von 438 Prozent.

Bei der Grundsteuer B, die sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen relevant ist, entwickeln sich die die Hebesätze ähnlich: In 20 von 88 der niedersächsischen Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern hat es eine Steuererhöhung gegeben. Für Steuersenkungen gilt hingegen bei der Grundsteuer: Fehlanzeige. Der mit den Einwohnerzahlen gewichtete durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B stieg um 7 Prozentpunkte auf 449 Prozent. Damit liegt Niedersachsen auch hier deutlich über dem Saarland als „preiswertestem“ Flächenland (404 Prozent), aber unter dem Bundesdurchschnitt von 527 Prozent.

Im Bezirk der IHK Hannover stechen drei Kommunen durch besonders deutliche Steigerungen hervor: die Städte Hameln, Hann. Münden und Lehrte. Hameln hat den Hebesatz für die Gewerbesteuer um 40 Prozentpunkte und die Hebesätze für die Grundsteuer um jeweils 90 Punkte angehoben. Damit gehört die Stadt nun zu den fünf teuersten Kommunen in Niedersachsen. In Hann. Münden betrugen die Anhebung für die Gewerbesteuer ebenfalls 40 Prozentpunkte und für die Grundsteuer B 60 Punkte. In Lehrte stiegen die Hebesätze um jeweils 45 Prozentpunkte. (IHK)

Weitere Beiträge zu den Themen

Osterode am HarzSteuererhöhungIHK HannoverDr. Horst SchrageWohneigentum & GartenHarz-FreundeVWE Verband WohneigentumHarzDer HarzVerbraucherinformationHebesätze

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite