Grundsteuerrefom ist Thema der Siedlergemeinschaft Gittelde
Grundsteuerreform ist Thema der Siedlergemeinschaft Gittelde
Gittelde (kip) Im Gemeindezentrum begrüßte der stellvertretende Vorsitzender der Siedlergemeinschaft Gittelde Winfried Kippenberg zugleich im Namen des anwesenden 1. Vorsitzenden Helge Güttler die interessierten Mitglieder und Gäste. Die Gemeindesteuerreform betrifft alle Grundstückseigentümer. Besonders begrüßte der 2. Vorsitzende den Referenten des Abends Landesgeschäftsgeschäftsführer Tibor Herczeg vom Verband Wohneigentum Niedersachsen.
Tibor Herczeg stellte kurz die Arbeit des Verbandes vor. Der Verband Wohneigentum Niedersachsen ist Interessenvertreter zugleich Verbraucherschützer/-berater (z.B. Rechts- und Steuerberatung, Bau-Finanzierungsberatung, Fachberatung Garten, Bau-, Sanierung und Energie) für die Eigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums. Früher führte der über 75 Jahre bestehende Verband „Deutscher Siedlerbund“. Er betonte, dass der Verband mit seinen Siedlergemeinschaften über 75 Jahre gelebte Gemeinschaft vermittelt. In 39 Kreisgruppen mit 430 Gemeinschaften werden über 42.000 Mitglieder mit ihren Familien betreut.
Die Grundsteuerreform ist zwingend notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die derzeitige Grundsteuer-Erhebung nicht mehr mit dem Recht im Einklang sieht. Der Bundestag mit eine neue Rechtsgrundlage mit einer Öffnungsklausel beschlossen. Alle Bundesländer haben inzwischen entsprechende Landesgesetze verabschiedet. Niedersachsen hat sich für das „Flächen-Lage-Modell“ entschieden. Grundstücks- und Gebäudeflächen, wertunabhändige Aquivalenzzahlen, Lage der Grundstücke fließen in die neue Bewertung ein. Bei der Lage des Grundstücks wird eine gute oder schlechtere Teilhabe berücksichtigt. Der Lagefaktor ist auch zugleich eine mittelbare Vermögenssteuer, betont Tibor Herczeg. An Beispielen der Stadt Hannover zeigte er die Bedeutung dieses Faktors auf.
Der Bodenrichtwert wird aktuell ermittelt und ist nicht gleich der Verkehrswert. Die Grundsteuerreform soll unterm Strich zu keiner höheren Grundssteuer führen. Die ab 2025 einzunehmende Grundsteuer einer Kommune soll nicht höher sein als im Jahr 2024. Ausdrücklich betonte er jedoch, dass es durchaus möglich und zulässig ist, dass ein Grundstückseigentümer mehr Grundssteuer zahlen muss, während die Kommune von einem anderen Grundstückseigentümer künftig weniger Grundsteuer erhebt.
Landesgeschäftsgeschäftsführer Tibor Herczeg appellierte an Grundstückseigentümer, dass sie in den Bescheiden des Finanzamts und der Kommune die enthaltenden Zahlen genau überprüfen. Sie sind Grundlage des ab 2025 gültigen Grundsteuer-Bescheides. Wenn Zahlen unrichtig sein sollten, dann sollte jeder Eigentümer fristgerecht Rechtsmittel einlegen.
Die Steuermesszahlen werden je nach Nutzung mit dem Faktor 0,5 für Wohngebäude bewertet, während Nicht-Wohngebäude mit dem Faktor 1,0 bewertet werden.
Das Finanzamt hat mit jedem Informationsschreiben zur Grundsteuer und zur der damit verbundenen Erklärungsabgabe ein Aktenzeichen und die Bezeichnung der Grundstückslage sowie eine Kennziffer mitgeteilt. Diese Angaben werden bei der Abgabe der Erklärung benötigt. Ohne diese Zahlen wird eine Erklärung nicht möglich sein. Die Erklärung muss bis 31. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt eingereicht sein.
Weitere Daten und Hinweise sind im Internet beispielsweise kostenlos unter „www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de“ erhältlich.
Angaben zu Wohn- und Nutzflächen finden die Grundstückseigentümer in Mietverträgen, in der Bauakte, in Kaufverträgen und im Schriftverkehr mit der Kommune. Kostenpflichtige Grundbuchauszüge werden nicht benötigt, weil die Daten den vorgenannten Unterlagen entnommen werden können. Weiter ging der Referent auf die Wohnflächenberechnung nach der entsprechenden Verordnung ein und betonte, wenn keine Zahlen vorliegen, dann muss aufgemessen werden. Deshalb empfahl Tibor Herczeg für eine baldige Ermittlung und Zusammenstellung der Daten. Weiter sprach er sich für die Online-Abgabe der Daten per Elster aus. Mit diesem Programm wird jeder Grundstückseigentümer gut durch die Erklärungsbogen geführt. Deshalb sollte -soweit noch nicht registriert- mit der Registrierung bei „Elster“ begonnen werden. Nach erfolgter Registierung erhält jeder Grundeigentümer ein eMail und per Post ein Zugangscode vom zuständigen Finanzamt. Dieses Verfahren kann allgemein bis zu 14 Tage dauern. Tibor Herczeg empfahl „Elster“ und bevor die Online-Abgabe vorgenommen wird, den Erklärungsbogen auszudrucken und handschriftlich auszufüllen. Dieses Verfahren erleichert die Online-Abgabe. Die Erklärung kann nur der Grundstückseigentümer, ein Steuerberater oder ein Wohneigentumverwalter vornehmen. Jeder Grundstückseigentümer darf die Hilfe eines Angehörigen (z.B. Sohn, Tochter, Enkel) in Anspruch nehmen, wenn er selbst nicht mit einem PC umgehen kann. Der Verband Wohneigentum Niedersachsen oder der Lohnsteuerhilfeverein dürfen nur beraten. Die Erklärung dürfen sie nicht abgeben.
Tibor Herczeg hatte für jeden Interessierten eine Informationsschrift dabei, die zur Hilfe mit herangezogen werden kann.
Nach Dankesworten an den Landesgeschäftsgeschäftsführer Tibor Herczeg des 2. Vorsitzenden Winfried Kippenberg beantwortete der Referent Fragen zum Thema „Grundsteuerreform“ und zum Verband.
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Landesgeschäftsgeschäftsführer Tibor Herczeg erläutert mit Lichtbildern die Grundssteuerreform.
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Tibor Herczeg vom Verband Wohneigentum Niedersachsen erläutert die Berechnungsfaktoren (Stellschrauben) für die Grundsteuer ab 2025