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Änderungen in der Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Änderungen in der Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015
Mehr Leistungen für Pflegebedürftige

Südniedersachsen (ein/kip) Dank der Pflegereform erhalten Pflegebedürftige ab nächstem Jahr mehr Leistungen – die Leistungsbeträge erhöhen sich um bis zu vier Prozent. „Beispielsweise steigt das Pflegegeld in Stufe drei von 700 auf 728 Euro im Monat“, erklärt AOK-Pflege Leiter Andreas Reinecke. „Die Anpassung erfolgt automatisch, ein neuer Antrag ist nicht nötig.“

Leistungen, wie Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie Tages- und Nachtpflege, können künftig individueller kombiniert werden. Ab 1. Januar 2015 lässt sich etwa die Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen und die Kurzzeitpflege sogar bis zu acht Wochen nutzen. „Wer dies tun möchte, sollte sich von seiner Pflegekasse beraten lassen“, rät Reinecke. Erstmals erhalten etwa auch Demenzkranke Leistungen der Kurzzeitpflege.

Außerdem neu: Es gibt deutlich mehr Geld für den pflegegerechten Umbau der Wohnung. Hier durfte die Pflegekasse bisher maximal 2.557 Euro zahlen, ab 2015 sind es bis zu 4.000 Euro.

Um die Leistungsverbesserungen zu finanzieren, steigt der bundesweit einheitliche Beitrag für die Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte. Arbeitnehmer mit Kindern zahlen dann 2,35 Prozent, Kinderlose 2,6 Prozent.

Bereits über 95.000 pflegebedürftige AOK-Versicherte wurden angeschrieben und umfassend informiert. Bei weiteren Fragen zur Pflege stehen die Experten der AOK mit Rat und Tat zur Seite – telefonisch unter 0551 5217-32370, im persönlichen Gespräch im Servicezentrum in der Godehardstraße 24 in Göttingen oder nach Vereinbarung auch zuhause.

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