Christian Grascha: Versorgungsleistungen für Bürgermeister und Landräte sind aus der Zeit gefallen –
Christian Grascha: Versorgungsleistungen für Bürgermeister und Landräte sind aus der Zeit gefallen – FDP-Fraktion plant Initiative zur Anpassung der Regelung an das Abgeordnetengesetz
Hannover. Der finanzpolitische Sprecher der Freien Demokraten im Landtag Niedersachsen, Christian Grascha, kritisiert die gängige Praxis bei den Versorgungsleistungen für Wahlbeamte scharf. „Diese Regelung ist völlig aus der Zeit gefallen. Jeder, der einmal eines dieser Ämter inne hatte, wird nach dem Ausscheiden lebenslang finanziell versorgt, egal in welchem Alter er ausscheidet. Wie aus unserer Anfrage hervorgeht, sind 81 Prozent derer, die in Niedersachsen derartige Versorgungsbezüge beziehen, unter 65, ein Großteil unter 60 und einige sogar unter 40. Wenn jedem normalen Arbeitnehmer zugemutet werden kann, sich nach dem Ausscheiden aus einem Job eine andere Stelle zu suchen oder sich weiterzubilden, dann ist es den gut vernetzten ehemaligen Bürgermeistern oder Landräten doch erst Recht zuzumuten“, so Grascha.
Bislang habe die Landesregierung das Ausmaß der Fälle und Zahlungen immer heruntergespielt und dem NDR die Herausgabe von Zahlen zum Thema mit Hinweis auf den Aufwand verweigert. Auf Anfrage der FDP-Fraktion lägen diese Zahlen nun jedoch zumindest zum Teil vor. Sie würden bestätigen, dass es sich keinesfalls nur um Einzelfälle handele. Im Gegenteil: Die Rente weit vor dem 65. Lebensjahr sei die Regel. Dem Steuerzahler komme diese Überversorgung teuer zu stehen. Die Freien Demokraten im Landtag schätzen, dass die aktuellen Fälle insgesamt über 200 Mio. Euro Kosten verursachen. Eine Änderung dieser Regelung sei daher dringend notwendig. Grascha: „Selbstverständlich soll der Beruf des Bürgermeisters oder Landrates weiterhin attraktiv bleiben. Dazu gehört aber sicher nicht die lebenslange Zahlung von Versorgungsbezügen für Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz haben. Die FDP plädiert deshalb dafür, die Regelung für Wahlbeamte der für Abgeordnete anzupassen und wird eine entsprechende parlamentarische Initiative starten.“