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Bundeseinheitliche Lebensmittel-Hygieneampel gescheitert

Bundeseinheitliche Lebensmittel-Hygieneampel gescheitert
Die DeHoGa Niedersachsen nimmt zur bundeseinheitlichen Lebensmittel-Hygieneampel Stellung: Die bundesweit einheitliche Einführung einer Lebensmittel-Hygieneampel ist gescheitert. „Die niedersächsische Landesregierung sollte dies zum Anlass nehmen auch ihre Aktivitäten zur Einführung einer Hygienekennzeichnung einzustellen“, erklärt Hermann Kröger, Präsident des DEHOGA Niedersachsen heute in Hannover.

„Schwarze Schafe des Lebensmittel verarbeitenden Gewerbes gehörten mit allen gesetzlich zur Verfügung stehen Mittel bekämpft werden“, so Kröger weiter. Das gesetzliche Instrumentarium ist vorhanden und sollte konsequent im Sinne des Verbraucherschutzes zur Anwendung kommen. Kröger ist der Meinung, dass im Ernstfall als letztes Mittel die Betriebsschließung Schwarze Schafe zur Ordnung bringen müsse. Kein Verbraucher schützendes Instrument sei hingegen die Kennzeichnung fehlerhaft arbeitender Betrieb. Die Verstöße gegen Lebensmittelhygienebestimmungen seien sehr facettenreich. Sie reichten vom Tragen eines Ringes bei der Verarbeitung von Lebensmittel über nicht vorhandene Kopfbedeckung, nicht auf aufgefüllte Handtuchspender bis zur Verwendung nicht mehr einwandfreier Lebensmittel.

Eine öffentliche Hygienekennzeichnung könne aber nur darstellen, dass es im überprüften Betrieb zu Beanstandungen gekommen ist. Die Kennzeichnung beantworte aber nicht die Frage von welcher Wertigkeit die Beanstandungen im Einzelnen waren. „Damit werde der Verbraucher dann wieder alleine gelassen“, so Kröger. Ein die Verbraucher wirklich aufklärendes Kennzeichnungssystem dürfe so nicht aussehen. Deshalb müsse der DEHOGA Niedersachsen Hygienekennzeichnungssysteme dieser Art auch zukünftig ablehnen.

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