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Landkreis Osterode muss weitere 568,49 Euro an Kosten wegen Abfallgebühren aus 2002 erstatten

Kreis Osterode/Badenhausen (kip) Nachdem der beklage Landkreis Osterode die Abfallgebühr aus 2002 in Höhe von 36 Euro und die seinerzeit erhobene Verwaltungsgebühr für das Widerspruchsverfahren in Höhe von 24 Euro der Klägerin erstattet hatte, muss der Landkreis Osterode aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 2. September dieses Jahres alle Kosten und Auslagen der Klägerin erstatten. Sie betragen für alle Instanzen 568,49 €uro..
Hierbei handelt es sich nicht um das erste für den Landkreis Osterode wegen rechtswidriger Abfallgenühren verlorene Verfahren.

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