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„Bild“-Zeitung erfolgreich auf Honorar-Zahlung verklagt

Badenhausen/Hannover (kip) 70 Euro Fotohonorar waren mit der „Bild“-Zeitung –Ausgabe Hannover- für das Foto eines unberechtigt auf einen Behindertenparkplatz parkendes Zollfahrzeug vereinbart. Nachdem selbst auf eine Mahnung und Androhung eines Mahnverfahrens das vereinbarte Honorar von der Bildzeitung nicht gezahlt wurde, wurde ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Als der Mahnbescheid auf dem Postweg unterwegs war, hat die Bildzeitung 60 Euro überwiesen und nicht das vereinbarte Honorar von 70 Euro gezahlt. Gegen den inzwischen erlassenen Vollstreckungsbescheid wurde von der „Bild“-Zeitung Einspruch erhoben. Daraufhin wurde durch ein beauftragtes Rechtsanwaltsbüro Zahlungsklage gegen die „Bild“-Zeitung erhoben.
Im schriftlichen Vorverfahren hat die „Bild“-Zeitung ihren Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zurückgezogen.
In der Konsequenz muss die „Bild“-Zeitung die gesamten Verfahrenskosten (Gerichtskosten des Amtsgerichts Hannover und das Honorar des Rechtsanwaltsbüros) zahlen, die sicherlich höher waren, als das vereinbarte Fotohonorar.
Das Fotohonorar wurde nach den Ausführungen des Fotografen dem „Weisser Ring“ gespendet.

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