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Maßnahme zum Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt ordnet Abkochgebot für das Versorgungsgebiet Unterschöneberg an

  • Leitungswasser vor dem Gebrauch sprudelnd abkochen.
  • Foto: Guntar Feldmann_stock-adobe.com
  • hochgeladen von Florian Handl

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg spricht aufgrund einer mikrobiologischen Beeinträchtigung des Trinkwassers (Überschreitung der Grenzwerte gemäß der Trinkwasserverordnung) ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet Unterschöneberg an. Von der Abkochanordnung betroffen sind neben den Altenmünsterer Ortsteilen Baiershofen, Neumünster (Abkochanordnung besteht bereits seit 8. Juni), Unterschöneberg und Violau auch die Straßen „Am Steinriesel“, „Mönchsfeld“, „Zum Nonnengraben“ sowie die „Eichholzstraße 2, 2a, 4, 4a, 5 und 9“ in Altenmünster. Die Abkochanordnung gilt bis zu ihrer Aufhebung durch die Behörde. Über die voraussichtliche Dauer der Maßnahme kann aktuell noch keine Prognose getroffen werden.

Wasser muss vor dem Verbrauch sprudelnd aufgekocht werden
Zur wirksamen Desinfektion wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern der oben genannten Bereiche empfohlen, das Leitungswasser einmal sprudelnd aufzukochen und es vor dessen Gebrauch mindestens zehn Minuten lang abkühlen zu lassen. Stets abgekocht werden sollte das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Das Leitungswasser kann in Kombination mit Seife weiterhin zum Händewaschen und zur Körperpflege verwendet werden, sollte jedoch nicht in offene Wunden gelangen. Für das Zähneputzen sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

(Text: Landratsamt Augsburg)

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