myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Fogging: Mieter/in im Nebel

Mieter/in hat Ansprüche auf Beseitigung der entstandenen Verfärbung an Wänden. Fogging kann verschiedene Ursachen haben. Sie kann durchaus dadurch entstehen, dass das Zimmer oder die Wohnung durch Dritte mitbenutzt wird, die dort z.B. heimlich rauchen. Kleidung und Wäsche sollte deshalb nicht noch zusätzlich mit Schmutzwasser genässt werden. Das kann zum Gebäudeschimmel führen.

Auf dem Blog "kostenlose Urteile" sind diesbezüglich richterliche Entscheidungen vermerkt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.05.2008

- VIII ZR 271/07 -

Weitere Beiträge zu den Themen

VermieterMieter

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite