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Neue Gesetzgebung zum Energiesparen in Gebäuden

Ab dem 1. November 2020 gilt das neue GebäudeEnergieGesetz (GEG). Es führt die bisher gültige Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen.

Kostenlose Energieberatung wird Pflicht
„Beim Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Käuferinnen und Käufer, nachdem sie den Energieausweis erhalten haben, eine Energieberatung dazu in Anspruch nehmen“, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. Auch bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern muss eine Energieberatung stattfinden, wenn im Zuge der Sanierung Berechnungen zur Energiebilanzierung angestellt werden. Unternehmen, die im Rahmen einer Sanierung ein Angebot abgeben, müssen bereits im Angebot schriftlich auf die Pflicht zur Energieberatung hinweisen. Diese Pflicht gilt jedoch nur, wenn die Energieberatung kostenlos angeboten wird. „Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist eine Möglichkeit, dieser Beratungspflicht nachzukommen“, so die Verbraucherzentrale Bayern.

Staatliche Förderung für erneuerbare Energien wird gesetzlich verankert
Das GebäudeEnergieGesetz sieht vor, effiziente Neubauten und die energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien finanziell zu fördern. Der Staat unterstützt, indem er bis zu 45 Prozent der Investitionen für klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung übernimmt. Alternativ können steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die über drei Jahre verteilt werden können.

Erneuerbare Energien müssen auch zum Heizen eingesetzt werden
Das GEG verpflichtet Bauherren, mindestens eine Form der erneuerbaren Energien zum Heizen zu nutzen. Neben Energie aus Photovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erfüllen auch erneuerbare Fern- und Abwärme diese Anforderung. Ab 1. November 2020 kann auch ein größerer Anteil des Stroms aus eigener Produktion, etwa aus der eigenen Photovoltaik-Anlage, angerechnet werden. Alle erneuerbaren Energien müssen einen Mindestanteil des Wärmebedarfs abdecken. Dieser Anteil variiert zwischen den verschiedenen erneuerbaren Energien.

Auch Makler müssen Energieausweise vorlegen
Die Pflicht, bei Vermietung oder Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorzulegen sowie die diesbezüglichen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, gelten nun auch für Immobilienmakler. Aussteller von Energieausweisen müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. CO2-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden. Für Bauvorhaben, die vor dem 1. November 2020 beantragt oder angezeigt wurden, gelten allerdings noch die bisherigen Regelungen.

Kostenlose Beratungen im Landratsamt Aichach-Friedberg
Wer Fragen zum Energiesparen, erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder zum neuen GebäudeEnergieGesetz hat, kann sich an die Energieberatung der Fachstelle für Klimaschutz in Kooperation mit der Verbraucherzentrale wenden.

  • Für die telefonische Photovoltaik-Spezialberatung am 26. November sind noch Restplätze frei (Anmeldung bis 23.11., 12 Uhr unter 08251 92 232).
  • Die nächste Energieberatung findet ebenso coronabedingt telefonisch am Donnerstag, den 10. Dezember 2020 statt. Termine können unter der kostenlosen Telefon-nummer 08251 92 4814 bis 7.12.) vereinbart werden. Von 08:30 bis 12:15 Uhr sowie von 14:00 bis 17:45 Uhr beraten Experten in 45-minütigen Einzeltelefongesprächen zu Ihrer individuellen Wohn- und Gebäudesituation.

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