Im April wird imprägniertes Altholz gesammelt: Sondersammelaktion an fünf Standorten im Landkreis
Für imprägniertes und mit chemischen Holzschutzmitteln behandeltes Altholz führt der Landkreis am Samstag, den 11. April wieder eine Sammelaktion durch.
In Aichach, Aindling, Friedberg, Kissing und Pöttmes wird der als gefährlich eingestufte Abfall, der sonst nur über dafür zugelassene Betriebe entsorgt werden kann, zum Preis von 12 Euro pro Kubikmeter angenommen. Die Mindestgebühr beträgt 3 Euro pro Anlieferung. Durch die Kostenbeteiligung der Kommunalen Abfallwirtschaft ist dieser günstige Preis möglich.
Die Annahme findet von 8 Uhr bis 13 Uhr in
• Aichach, auf dem Gelände der Fa. Remondis Ecknach, Peter-und-Paul-Str. 1
• Aindling, am Raiffeisenlagerhaus, Arnhofener Str. 46
• Friedberg, am Volksfestplatz an der Aichacher Straße
• Kissing, auf dem Festplatz am Mergenthauer Weg
• Pöttmes, auf dem Volksfestplatz an der Schrobenhausener Straße statt.
Palisaden, Pfähle, Teile von Gartenzäunen, Balkonverkleidungen, Stöckel- und Hirnholzböden, Hopfenstangen, Telefonmasten, Bahnschwellen sowie Holzfenster und -türen (mit Glas und Beschlägen) bestehen aus imprägniertem oder chemisch behandeltem Holz und müssen in speziell dafür zugelassenen Verbrennungs-anlagen beseitigt werden. Diese Holzsorten werden weder auf den Wertstoff-sammelstellen noch bei der Sperrmüllabfuhr im Landkreis angenommen. Bei der Sonderaktion haben die Bürger deshalb die Möglichkeit, die oben genannten imprägnierten oder mit chemischem Holzschutz behandelten Althölzer ortsnah und günstig abzugeben und diese so einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Dieses Angebot gilt jedoch nur für private Entsorger und nicht für gewerbliche Entsorger.
Leider kann die Aktion nur einmal jährlich durchgeführt werden. Es wird um Verständnis für evtl. Wartezeiten bei der Anlieferung gebeten.
Das Verbrennen von behandeltem Altholz ist strafbar
Die Abteilung Umweltschutz des Landratsamtes weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die ordnungswidrige Entsorgung, insbesondere das Verbrennen von behandeltem Holz verboten ist. Verstöße werden in jedem Fall als Ordnungs-widrigkeit verfolgt und mit Bußgeld, bei groben Verstößen sogar als Straftat ge-ahndet. Bereits die Weitergabe dieses Materials an Dritte, um es verbrennen oder auf andere Weise ordnungswidrig entsorgen zu lassen, kann strafbar sein. Dies gilt insbesondere auch für die im Rahmen der hiesigen Tradition beabsichtigten alljährlichen Jaudusfeuer. Diejenigen die behandelte Althölzer im heimischen Kachelofen verbrennen, sollten bedenken, dass sie durch die anfallenden Abgase vor allem die Raumluft ihrer Wohnung aber auch ihre Umwelt und damit sich selbst vergiften.
Auskünfte zur Entsorgung dieser Altholzabfälle erteilt die Abfallberatung des Landkreises Aichach-Friedberg unter Telefon 08251/86167-17.