Gartenabfälle richten in der freien Natur Schaden an!
Der richtige Weg der Entsorgung ist eigentlich ganz einfach: Pflanzenabfälle und Biomüll gehören auf den eigenen Komposthaufen oder in die Biomülltonne, für größere Mengen von Pflanzenabfällen stehen in den Städten und Gemeinden Annahmestellen für Grüngut zur Verfügung. Und doch gehen beim Landratsamt Aichach-Friedberg regelmäßig Meldungen ein, dass irgendwo im Landkreis Pflanzenabfälle in der Landschaft gefunden wurden. In den Hängen der Friedberger Lechleite beispielsweise landen regelmäßig große Mengen Rasen- und Heckenschnitt, aussortierte Topfpflanzen und andere Grünabfälle. „Auch wenn es sich dabei sozusagen um „natürliche“ Abfälle handelt, hat dies für die Natur schwerwiegende Folgen“, so Gartenfachberaterin Andrea Wittmann vom Landratsamt Aichach-Friedberg.
„Kompost ist etwas Natürliches und richtet in der Natur keinen Schaden an“ – so denkt manch ein Gartenbesitzer und entsorgt guten Gewissens seine Gartenabfälle schnell in die freie Landschaft. Ein Trugschluss! Denn diese Abfälle zersetzen sich und bilden Nährstoffe, welche die Boden-vegetation verändern. Bestehende Pflanzen werden so von Stickstoff liebender „Konkurrenz“ verdrängt. Ein weiterer Aspekt: Wenn Pflanzenabfälle, die aus Gärten stammen, in der freien Natur landen, entstehen aus deren Samen sogenannte „Neophyten“. Das sind Pflanzen, die in unseren Breiten natürlicherweise nicht vorkommen. Dazu gehört unter anderem das indische Springkraut, die kanarische Goldrute oder die Herkulesstaude. Das indische Springkraut beispielsweise breitet sich häufig an Bachläufen aus, überwächst das heimische „Mädesüß“ und verdrängt es schließlich. Im Winter stirbt es ab, sodass die Erde nicht mehr durch dessen Wurzeln zusammengehalten wird und die Gefahr des Wegschwemmens besteht. Andere Neophyten verursachen Hautausschlag oder sonstige Allergiereaktionen.
„Egal ob Laub und Baumschnitt, Bauschutt oder Hausmüll – letztendlich ist alles, was in der Landschaft entsorgt wird, eine wilde Müllablagerung“, erklärt Christian Auner aus der Abteilung Umwelt im Landratsamt. Solche Ablagerungen von Abfällen in der freien Natur zu beseitigen und zu entsorgen bleibt am Ende nicht selten am Landratsamt, und die Kosten damit an jedem Steuer zahlenden Bürger hängen. Denn oft genug können die Schuldigen nicht ermittelt werden. „Wer als Verursacher ausfindig gemacht wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.200 Euro rechnen“, so Auner.
Ok, man soll seinen Müll nicht in die Botanik werfen, klar.
Aber wenn sich dadurch das Nährstoffangebot an der Stelle verändert und dort auch andere Pflanzen wachsen, ist das ja nun Natur pur.
Und "Neophyten" breiten sich so oder so aus, wenn sie dazu in der Lage sind - auch ohne Ausbringung.