Behandlungspflicht aller Bienenvölker
„Nach derzeitigem Kenntnisstand“, so Dr. Herbert Pfaffenrath vom Veterinäramt, „sind sämtliche einheimische Bienenstände von der Varroa-Milbe befallen“. Nicht einmal fachgerechte Behandlung führe zu Milbenfreiheit. Durch die regelmäßig – planmäßig jährlich – durchgeführte Behandlung könne lediglich verhindert werden, dass es zum klinischen Ausbruch der „Varroatose“ kommt. „Ohne die gezielte Bekämpfung führt der Befall über kurz oder lang zum Zusammenbruch der Völker“, erklärt Dr. Pfaffenrath.
Zum Schutz der einheimischen Bienenvölker hat das Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz daher die Behandlung aller Bienenvölker in Bayern angeordnet. Auch im Landkreis Aichach-Friedberg werden alle Bienenvölker gegen Varroamilben behandelt. Die Behandlung beginnt nach Trachtende, also im Sommer nach dem letzten Honigschleudern und wird spätestens am 31.12.2006 abgeschlossen sein. Zur Behandlung werden nur hierfür zugelassene Arzneimittel nach näherer Anweisung des Herstellers bzw. des Veterinäramtes verwendet. Über die Anwendung apothekenpflichtiger Arzneimittel wird ein vom Gesetz vorgeschriebenes „Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimittel“ geführt. Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Aichach, Veterinäramt unter der Rufnummer 08251/92-403.