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Gnadenhof braucht Hilfe

Sally kämpft seit Karfreitag tapfer ums überleben.
Sie wurde von einem anderen Hund übelst zerbissen. Sie ist in der Tierklinik in Gessertshausen tierärztlich Notfall versorgt worden und ist auf dem Weg in einen stabilen Zustand. Die Halterin der Boxerhündin hat keine "Hundehaftplicht" und verfügt nicht über finanzielle Mittel, die die tolle tierärztliche Behandlung in Gessertshausen kostet. Rechtliche Schritte dienen nicht unseren Zweck der kleinen Hündin zu helfen. Es entstehen nochmehr Unkosten und ungute Energien.
Auch wir kämpfen täglich unseren Gnadenhof mit über 200 Tieren zu halten.
Die Behandlung, Not-OP, weitere OP´s (Schließung der großen Wunden, nekrotische Hautareale) sind noch nötig damit die kleine tapfere Lady wieder voll genesen wird.
WIR BRAUCHEN HILFE!!! Damit wir die tolle Arbeit der Tierärzte bezahlen können. Es handelt sich um eine Summe von mindestens 3000,-- EUR und mehr.
BITTE HELFEN SIE UNS MIT EINER SPENDE MIT DEM STICHWORT "SALLY" unter dem Spendenkonto:
Franziskushof - Gnadenhof Possenried e.V.
Raiffeisenbank Unteres Zusamtal eG Buttenwiesen
IBAN:DE61720691790000363871
BIC: GENODEF1BWI
Unser Gnadenhof hat das Privileg als gemeinnützige Institution zu gelten und Sie können Ihre Spende steuerlich geltend machen.
Wir sind sehr bestürzt über diesen Vorfall und haben diese schrecklichen Bilder noch lebendig vor Augen. Noch haben unsere weiteren Hunde und wir den Schock nicht überstanden.
Wir freuen uns neben finanzieller Unterstützung auch über mentalen Beistand und Energie. Senden Sie SALLY durch gute Gedanken Kraft.
Wir bedanken uns über Ihre Zuwendung bereits jetzt schon.

Peter und Daniel Rotter vom Gnadenhof Possenried

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Gnadenhof PossenriedSally

8 Kommentare

Mir wäre neu, dass man nicht einfach anzeigen könnte. Und ja, beweisen muss man das schon, sonst kann ja jeder irgendwas behaupten...
Aber ok ;)

@ Andreas
Anzeigen geht leider nicht, laut Polizei, weil man ihr den Vorsatz nicht nachweisen kann. (nicht mal Sachbeschädigung! Da man selbst hier einen Vorsatz nachweisen muss!!! )
Wenn Du mir den nötigen Paragraph weist den der Hauptkomissar nicht weiss - dann gib mir Bescheid. Danke.

> "weil man ihr den Vorsatz nicht nachweisen kann. (nicht mal Sachbeschädigung! Da man selbst hier einen Vorsatz nachweisen muss!!! )"

Wenn ich nicht irre, geht das doch zumindest bei Fahrlässigkeit (kennt man doch von Unfällen auch)

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