Bündnis 90/Die Grünen wünscht vier neue Landschaftsschutzgebiete im Bereich der Samtgemeinde Wathlingen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Samtgemeinde Wathlingen hat beantragt, die Unterschutzstellung von vier Flächen im Bereich der Samtgemeinde Wathlingen als Landschaftsschutzgebiete zu beraten und mit einer entsprechenden Empfehlung an den Landkreis heranzutreten.
Zunächst geht es um das aktuelle Naturschutzgebiet „Brand“ einschließlich Wasserlauf der 1930 regulierten Aue vom Brand bis zur Fuhse mit Ufer-, Rand- und Grünlandbereichen. Diese Bereiche sind im Landschaftsplan der Samtgemeinde Wathlingen als Entwicklungsgebiet dargestellt, was bisher nur im Bereich der Michelwiese umgesetzt worden ist. Insbesondere der Talraum der Fuhse ist bedeutsam für Kraniche und Wildgänse. Bei der Aue handelt es sich um eine überregional bedeutsame Biotopverbundachse. Im Bereich der Aue-Niederung von der Michelwiese bis zur Fuhse ist in historischen Karten immer Grünland dargestellt. Dort könnte also Grünland vorhanden sein, das aufgrund der über einen langen Zeitraum hinweg kontinuierlichen extensiven Nutzung eine hohe Artenvielfalt besitzt.
Weiter geht es um den Talraum der – bereits Anfang des 19. Jahrhunderts erstmals begradigten – Fuhse. Dieser ist laut Landschaftsplan ebenfalls landschaftsschutzgebietswürdig. Eine Unterschutzstellung sollte übergreifend in den Gemeinden Wathlingen, Flotwedel und der Stadt Celle angestrebt werden. Bei der Fuhse handelt es sich auch um eine überregional bedeutsame Biotopverbundachse, die – im Bereich Uetze – mit ihren angrenzenden Auen-Lebensräumen eine wertvolle Lebensstätte für den Fischotter darstellt. Diese auf europäischer Ebene besonders geschützte Art benötigt für das langfristige Überleben im Aller-System die Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer und Auen.
Das dritte Gebiet betrifft den „Guts-/Bauern-Forst“ südlich von Wathlingen als laut Landschaftsplan durch intensive Entwässerung beeinträchtigtes Gebiet. Der in diesem Gebiet gelegene „Dammfleth“ führt deshalb nur noch unregelmäßig Wasser. Das Gebiet stellt einen Lebensraum für Graureiher dar und ist laut Landschaftsrahmenplan des Landkreises zumindest landschaftsschutzgebietswürdig.
Der vierte Bereich ist das „Große Moor“ mit Nieder- und Hochmoorbildung sowie relativ großflächigen – für Wiesenvögel wertvollen – Grünlandbereichen. Eine Prüfung der Schutzwürdigkeit erscheint hier insbesondere aufgrund möglicher CO2-Emissionen infolge der intensiven Entwässerung sinnvoll.
Die Möglichkeit einer – zumindest teilweisen – Renaturierung früherer Moorflächen sollte unbedingt geprüft werden.