SoVD Ortsverband Großmoor
Und plötzlich rechtlicher Betreuer
Und plötzlich rechtlicher Betreuer...
...war bei dem letzten Info –Kaffeenachmittag das Thema. Hierzu waren
30 Interessierte gekommen um sich durch Dipl.-Päd.Friedrich Schwanecke, Berufsbetreuer i.R. informieren zu lassen.
Was passiert wenn ein Angehöriger oder Verwandter durch plötzliche schwere Erkankung oder Unfall seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Dann stellt sich die Frage wer übernimmt die Betreuung für z.B. Mutter, Vater oder volljähriges Kind ? Im Ideal¬fall sollte ein Betreuer aus dem Familien¬kreis ausgewählt werden. Wenn man nicht vorsorglich einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilt hat, bleibt oft nur eine Betreuerbestellung durch das Amtsgericht. Aber was heißt das genau? Wer kann gesetzlicher Betreuer werden? Welche Befugnisse hat ein Betreuer und wie wird dieser kontrolliert? Dieses und vieles mehr konnte Herr Schwanecke in einer lockeren Art und Weise und mit verständlichen Worten beantworten. Zum Abschluss wurde in gemütlicher Runde an den österlich gedeckten Tischen über das Gehörte und Gesehene geplaudert.
Text und Bild
Annette Mühlstein