Das Oberverwaltungsgericht hat am 24. November 2020 einem Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung stattgegeben. Die nun außer Vollzug gesetzte Regelung sieht vor, dass zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch einen unregulierbaren Kundenandrang Verkaufsstellen des Einzelhandels ausnahmsweise zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens am 29. November 2020, 06., 13. und 20. Dezember 2020 sowie am 03. Januar 2021 auch sonntags zwischen...