Ratgeber
velbertbloggt: Zur Erinnerung: Jobcenter müssen Telefonliste der Mitarbeiter rausrücken
Herausgabe der Telefonlisten der Mitarbeiter der Jobcenter durch zwei Gerichtsurteile beschlossen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat per 24. Februar 2014 und das Verwaltungsgericht Leipzig bereits schon am 10.01.2013 jeweils ein Urteil gesprochen, das die Jobcenter die Telefonlisten der Sachbearbeiter rausrücken müssen. mehr dazu: http://velbertbloggt.blogspot.de/2014/10/zur-erinnerung-jobcenter-mussen.html