Neues EuGH-Urteil zur Bestimmung von Flugverspätungen
Urlaubszeit ist Reisezeit. Bei Flugreisen ins Ausland kommt es durchaus vor, dass die Reisenden erhebliche Verspätungen zu beklagen haben. Bei Flugverspätungen über drei Stunden steht dem Flugpassagier aufgrund einer Verordnung der EU ein Anspruch auf Entschädigung zu. Voraussetzung hierfür ist, dass der Abflug aus einem EU-Land erfolgte oder der Flug mit einer Fluglinie der EU durchgeführt wurde. Des Weiteren ist erforderlich, dass sich der Flugpassagier rechtzeitig am Abflughafen eingefunden...