Ersatzansprüche bei Sturmschäden
Im Jahr 2015 kam es bereits mehrfach zu Sturmereignissen, die zum Teil Orkanstärke erreicht haben. 1. Die Frage ist, wie Geschädigte Ansprüche für Schäden realisieren können. Häufige Folge von Stürmen sind umgeknickte oder entwurzelte Straßenbäume. Grundsätzlich gilt, dass von am Straßenrand befindlichen Bäumen keine Gefahr für den Verkehr ausgehen darf. Der insofern Verkehrssicherungspflichtige – dies können auch private Grundstückseigentümer sein – hat die Pflicht, den Zustand seiner Bäume...