Lokalpolitik
Stadt ordnet Parken innerhalb eines Parkverbotes an
Bei der Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Landwehrstr. in die Abelmannstr. sind viele Parkplätze weggefallen. Nun wurde im Nachhinein auf der Nordseite der Abelmannstr. vor der "Alten Schmiede" (durch das "Zeichen 314") eine Strecke zum Parken ausgewiesen. Dies steht aber im Wiederspruch zur Straßenverkehrsordnung (StVO) ! § 41StVO schreibt nämlich vor, dass das Parken am Fahrbahnrand nur erlaubt ist, wenn zwischen der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 294) und einem am Fahrbahnrand...