Zu Defiziten und Ungereimtheiten im OEG Opferentschädigungsgesetz
oder der Fluch der (vieler) bösen Tat(en) Das Opfer eines Mordanschlages vom 30. Juli 1996 überlebte diesen entgegen allem menschlichen Ermessen nach 100 Tagen Koma und 18 Monaten Krankenhaus als Schwerstbeschädigter. Trotz einem – nach seinem merkwürdigem Geständnis – rechtskräftig Verurteilten, der jedoch – als nicht einzige augenfällige Widersprüchlichkeit einer, vor Ungereimtheiten geradezu strotzenden Strafakte – als Täter objektiv nicht in Betracht kommt, dürften die wirklichen...