Ab 1. Dezember: Freistaat verschafft Notfallsanitätern mehr Behandlungsmöglichkeiten - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Schnellere Hilfe für Patienten
Ab 1. Dezember 2019 können Notfallsanitäter eigenständig kleinere ärztliche Maßnahmen an Patienten vornehmen, für die nicht unbedingt ein Notarzt vor Ort sein muss. Dafür hatte Bayern durch eine Änderung des bayerischen Rettungsdienstgesetzes den Weg bereitet. Die Voraussetzungen, ob ein Sanitäter eine heilkundliche Maßnahme vornehmen kann, werden in einer „Checkliste“ der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst festgelegt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Das ist sehr zum Vorteil für alle...