Rechtsanwalt Kotzschmar

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Ratgeber

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen

Nachdem bisher – von Ausnahmen abgesehen – eine Vollstreckung von im Ausland verwirkten Bußgeldern in Deutschland nicht vorgesehen war, wurde nunmehr der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Umsetzung des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses im Januar 2010 vom Bundeskabinett verabschiedet und wird nunmehr dem Bundesrat vorgelegt. Das Umsetzungsgesetz wird zum 01.10.2010 in Kraft treten; der Termin wird aller Voraussicht nach auch eingehalten werden. Dies bedeutet, dass ab...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 11.03.10
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