Radler und restliche Fahrzeuge (hier ganz speziell LKW)!
Radfahrer gehören ausschließlich in den Sichtbereich vor oder hinter andere Kraftfahrzeuge, niemals – und vor allem nicht bei LKW – rechts daneben!!! So ist auch hinter stehenden Fahrzeugen ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten, weil Fahrzeugführer oftmals unvermittelt rückwärts fahren und sich dabei häufig lediglich auf ihre Spiegel verlassen. aus: http://www.radgefahren.de
Radeln auf Gehwegen :-((
Radfahren auf dem Fußweg ist für Kinder erlaubt, aber immer noch fahren erwachsene Radler verbotenerweise in Burgdorf auf den Gehwegen. Dazu kommt aber noch, dass sowohl viele Kinder als auch die Erwachsenen in den Morgen- oder Abendstunden ohne Licht und in dunkelen Kleidern auf ihrem Rad unterwegs sind. Dies erweckt den Anschein, dass dies bei Eltern, Schule und Polizeibehörden scheinbar kein Thema ist? Geweg: Mit oder ohne Schild? MERKE: Wenn nur ein einziger baulich abgesetzter Weg neben...