Rücksichtnahme

Beiträge zum Thema Rücksichtnahme

Blaulicht

Fahrtrichtungsanzeiger - Blinker häufig unbenutzt

Ruft man sich die verkehrsrechtlich korrekte Bezeichnung des "Blinkers" - Fahrtrichtungsanzeiger - ins Gedächtnis, so kommt man auch auf den Sinn und Zweck dieser Fahrzeugeinrichtung. Eine Änderung der Fahrtrichtung/ Fahrspur ist durch betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers rechtzeitig dem nachfolgenden Verkehr anzuzeigen. Leider wird der Fahrtrichtungsanzeiger von der Masse der Autofahrer immer weniger betätigt. Dies ist insbesondere im Stadtverkehr beim Abbiegen untunlich. So können andere...

  • Schleswig-Holstein
  • Kiel
  • 24.04.12
  • 5
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