Ratgeber
Anwendung ohne Sachkundenachweis möglich
Die neuen Vorschriften zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch Jäger djv Berlin - Nach einer Änderung des Pflanzenschutzgesetzes – für die sich der DJV stark gemacht hatte – ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zum Zwecke der Wildschadensverhütung ohne Sachkundenachweis möglich (§ 9 Abs. 5 PflSchG). Dies gilt beispielsweise für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln um Elektrozäune um gefährdete landwirtschaftliche Kulturen von Bewuchs frei zu halten. Die neue Regelung ist aber...