Blaulicht
Das traurige Ende des Orchideen Lehrpfades in Krawinkel !
Darf der Eigentümer eines Naturschutzgebietes uneingeschränkt Veränderungen - (Verwüstungen) durchführen ??? Ich habe mal Google gefragt: In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Es gilt ein so genanntes absolutes Veränderungsverbot.Sie sind aus Schutzgründen grundsätzlich nicht zugänglich, wenn es der Schutzzweck aber ermöglicht kann der Allgemeinheit ein Zugang...