§ 219a ein absolutes NOGO, denn das greift die Frau in ihren Grundrechten an
Leben wir heute noch im Mittelalter? Heute ist es immer noch verboten, Werbung für Abtreibungen zu machen, obwohl die Frauen, die es gewollt, oder ungewollt schwanger geworden sind, gerade in dieser für sie schwierigen Zeit, dringend bräuchten. Denn nehmen wir einmal an, eine verheiratete Frau wird mit über 50 Jahren ungewollt schwanger, hat höchstes Risiko wegen ihres Alters, und auch Ihr Arbeitgeber sowie Ehepartner würden diese Schwangerschaft nicht billigen. Dann hat die Frau von heute ja...