Erst-Registrierung ukrainischer Geflüchteter im Landkreis Augsburg ab sofort online möglich
Neue Vorgehensweise ermöglicht zügigere Verfahrensabläufe Um Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen zu können, müssen sich alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, nach ihrer Ankunft in Deutschland ausländerrechtlich registrieren lassen. Diese Registrierungen erfolgen bei allen Geflüchteten, die im Landkreis Augsburg entweder privat oder in einer dezentralen Asylunterkunft untergekommen sind, aktuell über die Ausländerbehörde des Landratsamtes...