Erben

Beiträge zum Thema Erben

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Erbengemeinschaften und die sich hieraus ergebenden Probleme

Wenn nach dem Tode einer Person mehrere Erben vorhanden sind, bildet sich eine sog. Erbengemeinschaft. Dies geschieht vor allem, wenn kein Testament vorhanden ist und gesetzliche Erbfolge eintritt. Im besten Falle bildet sich dann eine Erbengemeinschaft zwischen dem längerlebenden Ehegatten und den Kindern. Stirbt eine Person ohne Hinterlassung eines Ehegatten oder Kindern, gibt es häufig sehr viel größere Erbengemeinschaften, bestehend aus der weitläufigen Verwandtschaft. Aber auch dann, wenn...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 20.04.23
  • 1
Ratgeber

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft bildet sich dann, wenn aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder infolge eines Testamentes mehrere Erben berufen sind. Diese Erbengemeinschaft bleibt dann bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses und Aufteilung der Erbschaft bestehen. Juristisch gesehen handelt es sich hierbei um ein Gesamthandsvermögen, also um ein Sondervermögen, welches nicht identisch ist mit dem Eigenvermögen des einzelnen Miterben. Bedeutsam ist, dass die Miterben über einen Nachlassgegenstand, der in...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 26.08.14
  • 1
Ratgeber

Pflichtteilsansprüche im Erbfall

Das Gesetz sieht nach dem Tode einer Person die sogenannte gesetzliche Erbfolge vor. Die diesbezüglichen Regelungen finden sich in den §§ 1922 ff BGB. Demnach sind die Abkömmlinge (Kinder , Enkel, usw) gesetzliche Erben der ersten Ordnung . Soweit ein Kind vorverstorben ist, treten die Kinder dieses Vorverstorbenen an seine Stelle. Neben den Abkömmlingen hat aber auch der Ehegatte ein Erbrecht, wobei sich die Höhe der Erbquote nach dem bestehenden Güterstand richtet. Leben die Ehegatten in dem...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 23.08.13
Ratgeber

Die Haftung des Erben

Im Falle des Todes von Angehörigen haben die Erben häufig die Befürchtung, einen überschuldeten Nachlass zu erben und meinen, dieses Problem durch eine Ausschlagung der Erbschaft am besten lösen zu können. Die Ausschlagung der Erbschaft kann i. d. R. nur binnen einer Frist von sechs Wochen gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erfolgen. Die Frist für die Ausschlagung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Erbfall und dem Grund seiner Berufung als Erbe Kenntnis erlangt hat. Also...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 24.07.12
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