Darlehen

Beiträge zum Thema Darlehen

Lokalpolitik
Armut

MIKROKREDITE - (TAGES-)Kredite - Zinssatz 100% pro TAG

25.06.2011...Für Geldinstitute ein lukratives Geschäft, der 36.500%ige Jahreszins.-------Wie sozialer Einsatz, eine gute, sehr gute Idee von PROFITJÄGER ausgenutzt wird, zeigt die Händelung mancher Geldgeber.-------Menschen in den Entwicklungsländern wird ein (TAGES-)Darlehen gewährt: Handwerker/Händler leihen morgens einen Geldbetrag, der am Abend plus Zinsen zurückgezahlt werden muss.------Oft ist das `ZINSGELD´ in gleicher Höhe, wie der Darlehensbetrag.-------Dann entspricht dieses...

  • Berlin
  • Berlin
  • 25.06.11
  • 1
Ratgeber

Bausparen, Teil 13 – Bewertung

Welche Bausparkasse soll ich auswählen? Welchen Tarif soll ich abschließen? Welche Strategie (wenn das überhaupt geht) soll ich fahren? Diese und ähnliche Fragen lassen sich so nicht beantworten. Die eigentliche Frage lautet: Was willst du mit dem Bausparen? und Welche Alternativen gibt es? Das Bausparen ist erfunden für den „kleinen Mann“, der seine Einfamilienhütte bauen will. So etwas kostet zwischen 100.000 und 500.000 – jedenfalls so lange man nicht seinen Palast auf den Münchner...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 04.09.10
Ratgeber

Bausparen, Teil 12 – Rechenblatt-Darlehen

Wir erweitern jetzt unser Rechenblatt auf das Darlehen. Zunächst verschaffen wir uns freien Platz und schieben den Tabellenteil auf die Zeile 20 herunter durch einfügen von Zeilen. Dann fügen wir unsere neuen Variablen ein: A9: „Darlehen“ A10: „Darlehen-Monatsrate/1000“ A11: „Darlehenszinssatz“ A12: „Darlehensgebühr“ A13: „Versicherung/1000“ A14: „Grundbuch-ein-Notar“ A15: „Grundbuch-ein-Amt“ A16: „Grundbuch-löschen-Notar“ A17: „Grundbuch-löschen-Amt“ Nun setzen wir die zugehören Zahlen (für...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 01.09.10
Ratgeber

Bausparen, Teil 11 – Darlehen, Vorbemerkungen zum Rechenblatt

Bevor wir uns der handwerklichen Arbeit im Rechenblatt-Darlehen zuwenden, müssen wir einige Vorüberlegungen machen. Es kommt bisweilen auf die Reihenfolge von Buchungen an. Wir müssen folgende Folge einhalten: zuerst: Darlehnsgebühr (nur einmal am Anfang) dann: Kontoführungsgebühr (jährlich wiederkehrend am 01.01.) danach: Versicherungsprämie (jährlich wiederkehrend am 01.01.) dann: Zinsen fürs Quartal (jeweils am 01.01.; 01.04.; 01.07.; 01.10.) zum Schluss: eventuelle Einzahlungen Da die...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 28.08.10
Ratgeber

Bausparen, Teil 10 – Zuteilung

Die Zuteilung ist die einzige Möglichkeit des Bausparers zu einem Bauspardarlehen zu kommen. Voraussetzung für die Zuteilung ist: Die Mindestsparzeit muss abgelaufen sein (praktisch bedeutungslos, da die Mindestsparzeit oft auf nur zwölf Monate festgesetzt ist). Das Mindestsparguthaben muss erreicht sein. Bei den meisten Tarifen ist dies vierzig oder fünfzig Prozent der Bausparsumme. (Es gibt einige Bausparkassen mit einigen Tarifen mit anderen, geringeren Werten.) Die Zuteilungszahl,...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 25.08.10
Ratgeber

Bausparen, Teil 9 – Vertragsänderungen

Alle Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung der Bausparkasse. In einigen Fällen darf diese Zustimmung als sicher gelten, in anderen ist die Bausparkasse unbedingt vorher ausdrücklich zu fragen. Vertragsänderungen können grundsätzlich nur bis zur Zuteilung durchgeführt werden. Mögliche Vertragsänderungen sind: Kündigung (Sonderfall, ohne Zustimmung der Bausparkasse) Herabsetzen der Bausparsumme Teilen eines Bausparvertrages Zusammenlegen mehrerer Bausparverträge Erhöhung der Bausparsumme...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 21.08.10
Ratgeber

Bausparen, Teil 8 – Sicherung des Baudarlehens

Bezüglich der Sicherung unterscheidet sich ein Bauspardarlehen nicht von einem anderen Baudarlehen. Im Grundbuch wird eine „Grundschuld“ eingetragen. Hypotheken werden heute praktisch nicht mehr benutzt. Das Recht der Grundschuld („Merksatz: eine Grundschuld ist eine Schuld ohne Grund“) ist in den Paragraphen 1191 folgende im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch; herunterzuladen von www.bmj.de) geregelt. Jede Grundbucheintragung muss über einen Notar beantragt werden (Gesetzesvorschrift). Der...

  • Niedersachsen
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  • 18.08.10
Ratgeber

Bausparen, Teil 7 – Vor- und Zwischenfinanzierung

Vorfinanzierung. Bei der Vorfinanzierung geht es darum, dass das anzusparende Mindestguthaben am Anfang der Vertragszeit sofort eingezahlt wird, um dadurch über eine bessere Bewertungszahl die Zuteilung schneller zu erreichen. Die Vorfinanzierung entsteht nun dadurch, dass der Bausparer dieses sofort einzuzahlende Kapital nicht hat, sondern es sich von irgendwem leiht, „vorfinanziert“. Wir haben also einen Kreditgeber, der dem Bausparer das eigentlich von ihm anzusparende Guthaben vorfinaniert....

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 14.08.10
Ratgeber

Bausparen, Teil 6 – Darlehen

Nach der Annahme der Zuteilung muss sich der Bausparer entscheiden, ob er ein Darlehen haben möchte oder ob er darauf verzichtet, der Darlehensverzicht bedeutet dann praktisch das Ende des Bausparvertrages. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt entsprechend den Weisungen des Bausparers und gegebenenfalls den Vorgaben der empfangenen staatlichen Förderung. Etwa noch auf dem Bausparkonto eingehende Zahlungen – staatliche Förderzahlungen werden oft erst im Folgejahr ausgezahlt – fließen...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 11.08.10
Ratgeber

Bausparen, Teil 5 – staatliche Förderung

Wir hatten die staatliche Förderung mit drei nachträglich eingefügten Zeilen in unser Rechenblatt eingebaut. Diese Zeilen bekamen die Wertstellung „01.07.“ Sollten die Förderungen zu einem anderen Zeitpunkt fließen, wie wirkt sich das aus? Zunächst, die zeitliche Abweichung kann maximal ein halbes Jahr sein. Zum andern kann die Höhe der einzelnen Förderung zwischen wenigen Euro und einem – je nach Einzelfall unterschiedlichen – Höchstwert schwanken. Der Einzelfall hängt, entsprechend den...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 08.08.10
Ratgeber

Bausparen, Teil 4 – Rechenblatt, Sparzeit – Fortsetzung, Effektivverzinsung

Zum Abgleich noch einmal: Zeile 183, Kontrollsummen. E183 zeigt: 1.120,00 F183 zeigt: 150,00 G183 zeigt: 50.400,00 H183 zeigt: 2.513,32 I183 zeigt: 2.513,32 J183 zeigt: 51.943,32 J181 zeigt: 51.943,32 Jetzt noch etwas für die Schönheit. Das Datum in C29 erhöhen wir in der Jahreszahl auf „02“ (die Änderung bis C45 schenken wir uns, wer will kann es machen). Aber in C46 ist die Jahreszahl zu ändern in „03“, C63 in „04“, C80 in „05“, C97 in „06“, C114 in „07“, C131 in „08“, C148 in „09“, C165 in...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 04.08.10
  • 1
Ratgeber

Bausparen, Teil 3 – Rechenblatt, Sparzeit

Ich arbeite hier mit dem frei-verfügbaren Tabellenkalkulationsprogramm aus OpenOffice.org, Das Programm ist kostenlos und nicht registrierungspflichtig. Es ist für Micosoft-Windows (alle Varianten), Linux und die Applerechner verfügbar. Es kann auch portable auf einem Stick installiert werden, nicht jedoch auf CD/DVD, weil das Programm auf dieses Medium schreiben will. - Eingabehinweise beziehen sich auf dieses Programm. Wir bauen zunächst nur den Teil unseres Rechenblatts auf, der sich auf die...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 04.08.10
  • 4
Ratgeber

Bausparen, Teil 2 – Sparzeit

Das Bausparen beginnt mit dem Abschluss des Bausparvertrages und der beginnt mit der zu zahlenden „Abschlussgebühr“. Aus Zeiten des Geldmangels nach dem Krieg kennt man die zwei Bausparvertragstypen: Den „Vollfinanzierungsvertrag“ bei dem die Bausparkasse nicht nur ein Darlehen für die zweite Rangstelle gibt sondern zusätzlich auch das erststellige Darlehen beschafft, für diesen Vertragstyp war die Abschlussgebühr 1,6 Prozent der Bausparsumme. Daneben gab es immer den...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 31.07.10
Ratgeber

Bausparen, Teil 1 – Einleitung

Für Bausparkassen gibt es ein eigenes Gesetz, herunterzuladen von der Seite des Bundesjustizministeriums unten www.bmj.de ’ Service -> Bundesrecht im Internet ’ Gesetze im Internet ’ Gesetze/Verordnungen ’ B ’ {Abkürzung der gewünschten Vorschrift, hier also: BauSparkG oder BausparkV oder BauSparVertrAbwV oder BauSparVertrAbwV2}. BauSparkG, „Gesetz über Bausparkassen“ vom 16.11.1972 ist die wesentliche wichtige Vorschrift. BausparkV, „Verordnung zum Schutz der Gläubiger von Bausparkassen...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 28.07.10
Lokalpolitik

Kreiensens Rating

Die Höhe des Zinssatzes, den ein Schuldner für sein Darlehen zahlen muss, sagt etwas über die Einschätzung (Rating), seine „Bonität“ aus. Zur Zeit gilt ungefähr diese Rangfolge: 6 Prozent Griechenland; 5 Prozent Gemeinde Kreiensen; 4 Prozent privater Häuslebauer; 3 Prozent Bundesrepublik Deutschland. Kreiensen ist also besser als Griechenland aber schlechter als der Häuslebauer. Wenn nun aber die Gemeinde Kreiensen etwas sparen wollte, dann wäre es gut, sie würde sich das geliehene Geld nicht...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 24.03.10
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