Ratgeber
Nur was im Vertrag steht, ist rechtlich bindend.
Nur wer Verträge lesen kann und Paragraphen eindeutig geprüft hat, hat vor Gericht gute Chancen. Doch wer einmal vor Gericht stand, bekommt noch lange kein Recht, obwohl er im Recht ist. Und dann heißt es im Falle der Autobahnbrücke A 1 über den Rhein - "Wer billig kauft, kauft meistens zweimal" Im Streit über die Kündigung des Bauvertrags für den Neubau der Leverkusener Rheinbrücke geht NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) allerdings davon aus, dass der Baukonzern Porr AG die Mehrkosten...