Bußgeld

Beiträge zum Thema Bußgeld

Blaulicht
Unterschiedliche Maßstäbe: Die einen nennen den Abstand 5 m, die anderen nicht. Zur Verringerung von Verkehrsgefahren besteht laut StVO 5 m vor JEDEM Zebrastreifen ein absolutes Halteverbot (siehe Bild 2), also auch vor diesem auf dem Schulweg zur Leibniz-IGS in Langenhagen. Ort: Kreuzung Karl-Kellner-Fahrrad-Straße / Rathenaustraße.
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Gefährdung am Schulweg-Zebrastreifen
5 m Abstand zum Fußgängerüberweg? Langenhagen-Falschparker-Geschichte in Fortsetzung(en): Wenn doch nur alle Pkw Nummernschilder hätten, dann ...

Langenhagen-Geschichte in Fortsetzung(en): Wenn doch nur alle Pkw Nummernschilder hätten, dann ... Ja, dann würden sie sich an die StVO-Regel halten, dass 5 m vor Zebrastreifen (siehe Bild 2) nicht gehalten und schon gar nicht geparkt werden darf, um die Sicht auf passierende Fußgänger*innen aus dem Kfz bzw. die Sicht der Passierenden auf die Kfz nicht einzuschränken. Tipp Auch/besonders nicht erlaubt an Zebrastreifen an einer Fahrradstraße, die auf dem Schulweg vieler Kinder liegen: Die am...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 02.03.23
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Blaulicht
1,0 - 0,7 - 1,5 - 2,0: Petra Brandt und Reinhard Spörer vom ADFC Langenhagen zeigen, wie breit eine Straße sein muss, damit – nach der neuen StVO – ein zwei Meter breiter Pkw einen Radfahrer überholen darf: Die Breite dieser Straße in Langenhagen reicht dazu jedenfalls nicht aus. Foto: O. Krebs.

1,0 + 0,7 + 1,5 + 2,0 = 5,2 m: Abstand, Abstand, Abstand! Mindestens 1,5 Meter zum 🚲, sonst wird's teurer! Und bleibt gefährlich ...

Aufklärung. - - - - - - - - -  Rechtlicher Hinweis Mit dem abgebildeten Fahrrad darf - mit montierter Abstandsstange - nicht im  öffentlichen Verkehr gefahren werden: Unzulässig breit. - - - - - - - - -  Die HAZ schrieb: 1,0 - 0,7 - 1,5 - 2,0! Wir schreiben: 1,0 + 0,7 + 1,5 + 2,0 = 5,2 m! Ist die Straße schmaler, dürfen Kfz der Golfklasse Radfahrende nicht überholen. 1,50 Meter ist auch hier das Maß aller Dinge! Überholen von Radfahrern nur noch ab mindestens fünf Meter Straßenbreite zulässig. ...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 25.05.20
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Lokalpolitik
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Corona & Fahrrad im ECHO: 1,5 Meter ABSTAND ist auch gegenüber 🚲-Fahrenden das Maß aller Dinge!

Abstand 1,5 m. 1,50 Meter = Maß aller Dinge! Identisch! Gleichen Abstand halten: - 1,5 Meter mindestens, wegen Corona - 1,5 Meter mindestens, wegen 🚲-Schutz 1,5 m Mindest-Abstand: Zwei mal ist gerade das gleiche Maß aktuell, und darauf baut auch der Artikel auf der Frontseite des ECHO vom 9. Mai 2020 auf. Denn die StVO-Novelle, gerade veröffentlicht am Dienstag, den 28. April 2020, schreibt folgende Abstände bei Überholen vor: innerorts: 1,5 Meter Mindest Abstand zwischen überholendem Kfz und...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 09.05.20
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Lokalpolitik
StVO-Novelle 2020: Keine Sorge:
Es ändert sich NICHTS für alle, die sich an die Regeln halten.

Für die anderen sind hier die wichtigsten neuen Regeln, mit bis zum acht(!)fachen erhöhten Bußgeldern: http://adfc.de/stvo-novelle

StVO-Novelle ab heute gültig: Es ändert sich - bußgeldtechnisch - NICHTS für die, die sich an die Regeln halten .... nicht mal für die auf dem 🚲🚴‍♂️🚲🚴‍♂️🚲🚴‍♂️!!!!

Nichts anders! Heute ist die StVO-Novelle in Kraft getreten. Keine Sorge: Es ändert sich NICHTS für alle, die sich an die Regeln halten. Für die anderen hier die wichtigsten neuen Regeln: http://adfc.de/stvo-novelle Mit bis zum achtfachen erhöhten Bußgeldern. Für Radfahrende gilt u.a. dies weiter, aber mit kräftig erhöhten Bußgeldern: 1. Gehwegradeln wird teuer - Bußgeld für Radfahrende vervierfacht Zum Schutz von Fußgängern wird das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen von 10 bis...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 28.04.20
Lokalpolitik
Auch die Zeitschrift "Radwelt" Ausgabe 02/2020 ist für ADFC-Mitglieder im Jahresbeitrag z.B. ab € 19,50 für die Einstiegsmitgliedschaft enthalten. Zum Einstiegs-Beitritt geht's hier: https://www.adfc.de/formulare/beitrittserklaerung-fuer-einstiegsmitglieder/

ACHTUNG an alle: Bußgelder bis zu 8 x teurer! Mehr Flensburg-Punkte! Fahrverbote! ... HIER steht's ...

StVO. Sicherer: Strengere Spielregeln im Verkehr Hinweis: "Offiziell" ist der Inhalt der von Bundestag und Bundesrat bereits verabschiedeten Novelle 2020 erst in der StVO, die demnächst durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten soll. Hier dazu ein vorläufiger Text aus dem BMVI. Fahrverbote viel eher, starke Anhebung von Bußgeldern, teurere KnöllchenMit deutlich höheren Strafen tritt demnächst, wahrscheinlich schon im April, die Novelle 2020 der StVO in Kraft, besonders mit dem Ziel,...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 02.04.20
  • 1
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