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Ratgeber

Kurzarbeit - Kurzarbeitergeld - Corona

Unternehmen können in Krisenzeiten Produktion und Dienstleistung reduzieren oder den Betrieb auf null runterfahren. Für die Beschäftigten kann der Arbeitgeber dann Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen. Das KuG gleicht den fehlenden Lohn teilweise aus. Abgabefrist für die Anzeige des Arbeitsausfalls ist der letzte Tag des Monats in dem der Arbeitsausfall zum ersten Mal auftritt. Kurzarbeitergeld kann gem. § 99 Abs. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) frühestens...

  • Bayern
  • Augsburg
  • 06.04.20
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