Was sich 2013 ändert
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen im Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Verbraucherrecht im neuen Jahr:
Mini-Job-Grenze steigt
Ab 1. Januar steigt die Verdienstgrenze für Mini-Jobs auf 450 Euro pro Monat, auch für solche im Privathaushalt. Zudem ändert sich die Regelung zur Rentenversicherung für Mini-JobberInnen. Neu ist, dass Mini-JobberInnen zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers selbst einen Eigenbeitrag zuzahlen. Damit bekommen sie den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Arbeitgeber trägt 15 Prozent des Beitrages, die Beschäftigten 3,9 Prozent. Damit liegt bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro der Eigenbeitrag bei 17,55 Euro. Auch Studierende mit einem Mini-Job erhalten dadurch die vollen Rechte in der Rentenversicherung.
Auf Antrag ist die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich. Ab 1. Januar sind Mini-JobberInnen grundsätzlich versichert und müssen ihren Austritt schriftlich erklären, bisher war es umgekehrt.
Mehr zum Thema:
DGB Gegenblende:
Broschüre: Minijob – Kleine Teilzeit mit großen Stolpersteinen
FAQ zu Mini-Jobs im DGB-Ratgeber ungesicherte Beschäftigung
Hartz IV - Arbeitslosengeld II: Bezüge steigen geringfügig
Für EmpfängerInnen von Hartz-IV-Leistungen steigen die Regelsätze um monatlich zwei bis acht Euro:
Ab 1. Januar gelten folgende Regelsätze:
Alleinstehende: 382 Euro (+ 8 Euro)
(Ehe-)Partner ab 18: 345 (+ 8 Euro) für beide.
18- bis 24-Jährige: 306 Euro (+ 7 Euro)
Jugendliche von 14-17 Jahren: 289 Euro (+2 Euro)
Kinder von 6 bis 13 Jahre: 255 (+ 4 Euro)
Kinder bis 5 Jahre: 224 Euro (+ 5 Euro)
Kurzarbeitergeld verlängert
Seit Dezember 2012 ist die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu zwölf Monate verlängert. Angesichts der sich abschwächenden Konjunktur sollen die Unternehmen Planungssicherheit erhalten und somit Entlassungen verhindert werden.
Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Damit sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils mehr als drei Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Tatsächlich werden aber nur die Unternehmen entlastet.
Die Beschäftigten haben im Schnitt lediglich etwa neun Euro mehr in der Tasche. Ihnen drohen wegen der Beitragssenkung hohe Einbußen bei der Rente.
Dossier zum Rentenkonzept des DGB und den Folgen der Beitragssatzsenkung
Dossier: Armut in Deutschland
Dossier: Demografischer Wandel
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
Ab 1. August haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Kommunen sollen den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfüllen.
Betreuungsgeld
Ebenfalls zum 1. August wird ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro, ab August 2014 von monatlich 150 Euro eingeführt. Gezahlt wird es an Eltern, deren Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung besucht.
Neue Bemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigt. In den alten Bundesländern erhöht sie sich von 5.600 auf 5.800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost beträgt dann 4.900 Euro.
Neue Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 50.850 Euro auf 52.200 Euro.
Rente mit 67
Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1948 geboren ist und 2013 in den Ruhestand geht, muss zwei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag. Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Pflegeversicherung
Pflegeversicherung – Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt von 1,95 Prozent um 0,10 Punkte auf 2,05 Prozent, für "Kinderlose" von 2,20 Prozent auf 2,30 Prozent. Der Monatsbeitrag je 1.000 Euro Bruttoverdienst steigt dann jeweils um 1 Euro – je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (beziehungsweise von den Rentnern allein) zu tragen.
Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche entfällt ab 1. Januar.
Die Praxisgebühr war 2004 eingeführt worden, um die Zahl der Arztbesuche zu verringern. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Ärzte beklagten den hohen bürokratischen Aufwand.
Elektronische Lohnsteuerkarte
Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt nun zum 1. Januar 2013.
Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber die Abzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit) ihrer Beschäftigten für 2013 bei den Finanzämtern abrufen. Arbeitgeber müssen bis spätestens zur Auszahlung des letzten Lohns 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigen.
Unisex-Tarife bei Versicherungsverträgen
Seit 21.12.2012 gelten Unisex-Tarife bei Versicherungen. Die Änderung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zurück. Das Geschlecht darf demnach keinen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag haben. Unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen gehören damit der Vergangenheit an. Die so genannte Unisex-Regel gilt für alle neu abgeschlossenen Versicherungen. Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen sind, gelten unverändert weiter.
Rundfunkbeitrag
Ab 1. Januar wird statt einer Rundfunkgebühr ein Rundfunkbeitrag erhoben. Für die Berechnung gilt nun der Grundsatz „eine Wohnung – ein Beitrag“. Die Anzahl der Rundfunkgeräte und Personen in einer Wohnung spielt keine Rolle mehr. Der Beitrag liegt einheitlich bei 17,98 Euro pro Monat.
Künftig müssen sich auch Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung beteiligen. Sie können sich, wie auch BAföG-EmpfängerInnen, von der Beitragszahlung befreien lassen.
http://www.rundfunkbeitrag.de/
Auch die ARD hat hier eine Liste, was sich 2013 ändert:
Altersentlastungsbetrag – Für Einkünfte, die nicht Renten oder Pensionen sind, erhalten mindestens 65 Jahre alte Steuerpflichtige einen "Altersentlastungsbetrag". Für den Jahrgang, der den Freibetrag erstmals 2013 beanspruchen kann, bleiben 28,8 Prozent ihrer Einkünfte, begrenzt auf 1.292 Euro im Jahr, abzugsfrei. Wer bereits 2005 65 Jahre alt war, wurde mit bis zu 1.900 Euro "entlastet".
Briefporto – Ein nationaler Brief (bis 20 Gramm) kostet ab 2013 58 Cent statt 55 Cent. Ergänzungs-Briefmarken im Wert von 3 Cent sind zu haben. Ein nationaler Maxi-Brief kostet 2,40 Euro statt bisher 2,20 Euro. Kompakt- und Großbriefe werden nicht teurer.
Bundesschatzbriefe - Ab 2013 bietet der Bund keine Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze mehr an. Bei vielen Anlegern waren sie wegen ihres geringen Risikos beliebt. Zuletzt fielen jedoch die Renditen eher mager aus.
Ehegattenveranlagung - 2013 wird das Veranlagungswahlrecht für Ehegatten neu geregelt. Dann entfällt die besondere Veranlagung für Ehegatten im Jahr der Heirat. Die getrennte Veranlagung wird zu einer Einzelveranlagung mit erheblichen Änderungen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens beider Ehegatten.
Ehrenamtliche Tätigkeit – Die so genannte Übungsleiterpauschale für Trainer in Sportvereinen sowie für andere gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche (nebenberufliche) Tätigkeiten beträgt 2013 2.400 Euro jährlich (200 € pro Monat) statt bisher 2.100 Euro (175 €).
Elektroautos - Elektrofahrzeuge sind jetzt zehn Jahre steuerfrei, bisher waren es nur fünf Jahre. Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge mit einer Erstzulassung in der Zeit zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015.
Elterngeld – Die Berechnung des während der Elternzeit zustehenden Elterngeldes wird 2013 "vereinfacht". Für die Betroffenen können sich daraus allerdings Nachteile ergeben, die – so der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine – mehr als 100 Euro monatlich ausmachen können. Anders als bisher werden nicht mehr die tatsächlichen Abzüge aus den Verdienstabrechnungen herangezogen, sondern ein fester Pauschalsatz in Höhe von 21 Prozent für die Sozialversicherung. Das ist ein halber Prozentpunkt mehr als die gültigen Beitragssätze und reduziert das Elterngeld um bis zu 10 Euro monatlich. Stärker wirkt sich die Änderung bei der zu berücksichtigenden Lohnsteuer aus, was mit den Steuerklassen der Eltern und der Dauer der von ihnen bereits gültigen Kombination (etwa IV/III oder V/III) zu tun hat und den erwähnten wesentlich höheren Minusbetrag ausmachen kann.
Erwerbsminderungsrentner – Die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente können ab 2013 statt bisher 400 Euro dann bis zu 450 Euro hinzu verdienen, ohne ihre Rente zu schmälern.
Fahrradfahrer - Für Fahrradfahrer gelten vom 1. April 2013 an neue Regeln im Straßenverkehr. Sie müssen dann die Ampeln des Fahrverkehrs beachten, sofern es keine speziellen Fahrradampeln gibt. Auf ausgewiesenen Fahrradstraßen gilt Tempo 30. Zudem dürfen künftig in Fahrradanhängern maximal noch zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Diese Altersbeschränkung gilt nicht, wenn ein behindertes Kind im Anhänger mitfährt. In jedem Fall muss der Fahrradfahrer aber mindestens 16 Jahre alt sein.
Fernbusse - Vom neuen Jahr an bekommt die Deutschen Bahn Konkurrenz im Fernverkehr. Dann fallen bundesweit die Beschränkungen für Fernbuslinien. Sie dürfen ihre Dienste im freien Wettbewerb anbieten. Geschützt bleibt künftig allein der öffentliche Nahverkehr mit Bus und Bahn. Deshalb müssen die Haltestellen der Fernbuslinien einen Mindestabstand von 50 Kilometern haben.
Führerschein – Wer künftig den Führerschein macht, der bekommt ihn nur noch für 15 Jahre. Danach muss die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden – allerdings ohne erneute Prüfung. Vorhandene Führerscheine bleiben bis 2033 gültig.
Insolvenzumlage – Die von den Firmen zu zahlende Insolvenzumlage wird 2013 erheblich teurer: Sie steigt von 0,04 Prozent auf 0,15 Prozent um fast das Vierfache.
Kfz-Steuer – Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung ab 18. Mai 2011 wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Krankenkassenwechsel – Wer als gesetzlich Krankenversicherter in die Privatversicherung wechseln will, der muss nachweisen, dass sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt höher ist als 52.200 Euro (bisher: 50.850 €).
Mietrechts-Änderungsgesetz – Vermietern wird es erleichtert, Modernisierungsarbeiten zur Energieeinsparung durchzuführen: Mieter sollen für die ersten drei Monate solcher Arbeiten nicht mehr die Miete mindern können (in Absprache mit dem Vermieter natürlich nach wie vor dürfen). Vermieter sollen verbesserte Kündigungsmöglichkeiten bekommen, wenn sie "Mietnomaden" aufgesessen sind.
Patientenrechte-Gesetz – Zwar nicht zum Jahresbeginn, sondern voraussichtlich erst zum 1. März/April 2013 wird das Gesetz in Kraft treten (da der Bundesrat noch seine Zustimmung erteilen muss, was aber 2012 nicht mehr bewerkstelligt werden konnte). Es regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Patienten, Ärzten, Psychotherapeuten sowie den Angehörigen weiterer Heilberufe wie Heilpraktikern und Hebammen und Physiotherapeuten. Die Patienten müssen über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien "in verständlicher Sprache aufgeklärt" werden. Anbieter von IGEL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) müssen ihre Patienten vor der Behandlung über die auf sie zukommenden Kosten informieren. Die Aufklärung hat "im persönlichen Gespräch" zu geschehen.
Patienten erhalten das Recht, ihre Patientenakte einzusehen. Bei vermuteten groben Behandlungsfehlern müssen Ärzte ihre Unschuld beweisen, nicht der Patient. Die Krankenkassen sollen ihre Mitglieder in solchen Angelegenheiten unterstützen. Sie müssen ferner über beantragte Leistungen innerhalb von drei Wochen entscheiden – andernfalls sie als "genehmigt" gelten.
Parkgebühren – Das Überschreiten der Parkdauer kostet ab April 2013
5 Euro mehr.
Pensionsfreibetrag – Alle, die 2013 erstmals eine Pension beziehen, erhalten 12,8 Prozent der Pension und bis zu 1.248 Euro weniger an Steuer minderndem Versorgungsfreibetrag als der Einstiegsjahrgang 2005. Die Neu-Pensionäre können nur noch 40 Prozent ihrer Bezüge – und begrenzt auf 3.900 Euro im Jahr – steuerfrei kassieren.
Pflege-Neuausrichtungsgesetz – Es wird eine zusätzliche private Vorsorgemöglichkeit eingeführt, die der Staat mit 5 Euro pro Monat bezuschusst, wenn mindestens 10 Euro als Beitrag aufgewendet werden. – Frauen und Männer, die noch nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen, können nunmehr auch Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Dies dann, wenn sie eine spezielle Betreuung benötigen, etwa wenn sie an Demenz erkrankt sind. Der individuell ermittelte Betreuungsbetrag kann 100 bis 200 Euro pro Monat betragen. – Demenzkranke haben auch Anspruch auf Pflegegeld. Es beträgt 120 Euro pro Monat, solange keine Pflegestufe anerkannt ist. Nach zugewiesener Pflegestufe erhöht sich das Pflegegeld für sie in Pflegestufe I von 235 auf 305 Euro pro Monat, in Pflegestufe II von 440 auf 525 Euro.
Sachbezugswerte – Arbeitnehmer, die in ihrem Betrieb auch verpflegt werden, bekommen dafür pro Monat 224 Euro statt 219 Euro gutgeschrieben. Ein Mittagessen hat dann einen Wert von 2,93 (statt 2,87) Euro. Der Satz für eine vom Arbeitgeber bereit gestellte "Unterkunft" wird mit 216 Euro statt bisher 212 Euro berücksichtigt. Die Sachbezugswerte werden dem übrigen Bruttoverdienst zugeschlagen und davon die Steuern sowie die Sozialversicherungsbeiträge berechnet.
Schwerbehinderte - Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs wird für schwer behinderte Menschen teurer. Ihre Eigenbeteiligung bei der so genannten Freifahrtberechtigung erhöht sich von 60 auf 72 Euro im Jahr.
Schornsteinfegermonopol - Zum 1. Januar 2013 fällt das Kehrmonopol. Schornsteinfeger können dann auch außerhalb ihres Kehrbezirks tätig werden. Hausbesitzer dürfen andererseits frei wählen, wer bei ihnen die Feuerstätte wartet und kontrolliert. Zudem stehen Eigentümer vom neuen Jahr an in der Pflicht, den Schornsteinfeger rechtzeitig mit der Kehrung zu beauftragen. Ob alle Arbeiten rechtzeitig durchgeführt werden, kontrolliert nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Denn er ist weiterhin für die "hoheitlichen Aufgaben" wie die Feuerstättenschau, das Ausstellen des Feuerstättenbescheids, Bauabnahmen sowie die Prüfung der Brand- und Betriebssicherheit zuständig.
Studiengebühren – "Schnelle" und "gute" BAföG-Empfänger haben ab 2013 nicht mehr die Möglichkeit, Geld zu sparen. Das heißt: Wer bisher vorzeitig sein Studium beendete, was bei einer Unterschreitung der Regelstudienzeit um zum Beispiel vier Monate einen Rabatt auf seine BAföG-Schulden in Höhe von 2.560 Euro brachte, geht künftig leer aus. Gute Leistungen konnten einen Nachlass von bis zu 25 Prozent bringen. Dafür mussten die Studierenden zu den "besten 30 Prozent des Studienjahrgangs" gehören. Diese Vergünstigungen fallen weg. Geblieben ist der bis zu 50 Prozent betragende Nachlass bei der Rückzahlung der zinsfreien Darlehensbeträge, wenn "Auf einen Schlag" getilgt wird.
Hier auch eine weitere Liste: Arbeits- und Sozialrecht: Was sich 2013 alles im Sozialrecht ändert
.
Bürgerreporter:in:Ingeborg Steen aus Moormerland |
4 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.