Dr. Mehring: Bund muss Ehrenamt von unnötigen Hürden befreien
FREIE WÄHLER-Fraktion fordert: Transparenzregister darf kein Bürokratiemonster für gemeinnützige Vereine werden!
Meitingen. In diesen Tagen erhalten auch gemeinnützige Vereine Gebührenbescheide für die zwangsweise Auflistung im bundesweiten Transparenzregister. Davor warnen die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag, denn „die jährliche Gebühr von 4,80 Euro führt zu einem grotesken Bürokratieaufwand, der vor allem ehrenamtlich geführten Vereinen nicht zuzumuten ist“, erklärt Dr. Fabian Mehring, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Regierungsfraktion im Bayerischen Landtag. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion habe die Staatsregierung daher gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, bei steuerbegünstigten Körperschaften auf eine Gebührenerhebung für die Führung des Transparenzregisters gänzlich zu verzichten.
Mehring: „Das Transparenzregister ist zwar eine auf EU-Recht basierende Verpflichtung im Kampf gegen Geldwäsche. In seiner Auswirkung auf vorwiegend ehrenamtlich geführte Ver-eine ist sie jedoch ein kaum erträgliches Bürokratiemonster!“ Schließlich sei die Gebührenerhebung bei gemeinnützigen Vereinen zur Führung des Registers für den Bund nach Abzug des Verwaltungsaufwandes eine zu vernachlässigende Größe, so der Abgeordnete weiter: „Auch wenn der Datenabgleich mit dem Vereinsregister automatisch erfolgt, sind die Gebührenbescheide für betroffene Vereine doch ein unnötiger Aufwand und allein schon deshalb ein großes Ärgernis. Und das alles wegen 4,80 € pro Jahr!“
Zwar stehe es seit vergangenem Jahr zumindest gemeinnützigen Vereinen offen, eine Befreiung von der Gebührenpflicht zu beantragen – doch das mache es nicht besser, so Mehring.
Denn der jeweilige Verein müsse dann beim Bundesanzeiger Verlag einen aktuellen Vereinsregisterauszug, eine Ausweiskopie der beantragenden Vorstandsmitglieder und den Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen. Zudem sei der Antrag nicht nachträglich möglich. „Außerdem steht die Streichung der bislang geltenden Mitteilungsfiktion nach § 20 Absatz 2 Geldwäschegesetz im Raum. Dadurch entsteht für Vereine ebenso wie für Unternehmen zukünftig die Verpflichtung, die in § 19 Absatz 1 Geldwäschegesetz geforderten Angaben der registerführenden Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister positiv mitzuteilen“, ergänzt Mehring.
Diese Pflicht trete neben die bereits existierenden Eintragungs- bzw. Meldepflichten in das Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Unternehmensregister. Es komme also zukünftig zu notwendigen Mehrfachmeldungen durch Meldepflichtige an verschiedene Register. Jeder Vorstands- oder Adresswechsel müsse dann aktiv zur Aktualisierung der Daten ans Transparenzregister gemeldet werden. Nachname: „Auch das halten wir für bürokratischen Unsinn. Der Bund muss die Gebührenpflicht gemeinnütziger Vereine schleunigst korrigieren. Es reicht nicht, in Sonntagsreden die Belastung des Ehrenamts mit zunehmender Bürokratie zu beklagen. Man muss auch im Kleinen etwas dagegen tun! Deshalb bin ich froh darüber, dass unser Antrag voraussichtlich bereits Mitte März im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt wird.“